Alen R. wird laut zweier psychiatrischer Gutachten als paranoid und
schizophren eingestuft. Das bedeutet: Es wird zwar ein Geschworenenver-
fahren geben, aber voraussichtlich keine Anklage wegen Verdachts auf Mord
und mehrfachen Mordversuches, sondern bloß einen Antrag auf Unterbrin-
gung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Alen R. wird nicht
dann "Angeklagter" sein, sondern "Betroffener".
Die Geschworenen werden nicht über Schuld und Strafausmaß befinden,
sondern nur über die Frage, ob R. in den sogenannten Maßnahmenvollzug
überstellt wird oder nicht.
"Doch die Tat dahinter bleibt der Verdacht auf Mord und Mordversuch",
macht Staatsanwalt Christian Kroschl deutlich. "Aber ein nicht zurech-
nungsfähiger Täter kann nicht bestraft werden."
Der deutsche Gutachter Jürgen Müller gab mit seiner jüngst eingelangten
Expertise den Weg frei in diese Richtung: Er stuft den Verdächtigen wie sein
Grazer Kollege Peter Hofmann als nicht fähig ein, seine Taten zu begreifen.
Anders Psychiater Manfred Walzl, der vom Gericht bestellt worden ist: Er
sieht in R. zwar eine "gestörte Persönlichkeit" unter Cannabiseinfluss, aber
er sei dennoch zurechnungsfähig gewesen. Weil sich Walzl und Hofmann
widersprachen, musste mit Müller ein dritter Psychiater quasi als Obergut-
achter bestellt werden.
Alle drei Sachverständigen sind sich aber laut Staatsanwalt Kroschl aber in
einem Punkt einig: "Bei ihm besteht die Gefahr weiterer solcher Taten."
Das trifft sich mit der Expertise der Psychologin Anita Raiger: Sie attestierte
dem Verdächtigen bereits im Dezember eine "deutlich erhöhte Rückfallsge-
fährdung".
Weitere Details siehe:
https://kurier.at/chronik/oesterreich/amokfahrt-durch-graz-keine-anklage-wegen-
mordverdachts/202.144.983
http://www.krone.at/oesterreich/grazer-amokfahrt-ermittlungen-vor-abschluss-121-opfer-
befragt-story-473491
 
 
Die “zwei Gesichter” des Alen R. = ist er also
  tatsächlich schizophren? Oder steht/stand er
         nur unter Medikamenteneinfluss?