Kommentare
Am 16. April 2016 um 00:05 von andererseits
Sollte die deutsche Justiz
Sollte die deutsche Justiz Böhmermann wirklich verurteilen, wären die
Konsequenzen für oppositionelle und kritische Geister in der Türkei fürchterlich:
Erdogan, der jetzt schon mehr als 2000 (!) Beleidigungsverfahren gegen Menschen
von 14 bis 84 Jahren anstrengt, bekäme einen Ritterschlag durch die deutsche
Justiz. Das wäre ein Skandal u. immenser Schaden!
Am 16. April 2016 um 00:36 von derkleineBürger
Es sieht so aus,dass wenn
Es sieht so aus,dass wenn Merkel schon nicht die Meinungs- & Pressefreiheit in
Deutschland einschränken kann,sie dem Erdogan in der Türkei Hilfe leistet.
Soll nun die Justiz so reagieren wie Erdogan:
„Für uns ist diese Person [Kilicdaroglu] nicht existent. Das sage ich als Wähler, als
der Bürger Erdogan […]. Diese Person ist ein medizinischer Fall, kein politischer.
Ich habe gesagt, er ist ein 'politisch Perverser'."
-> Zitat Erdogan
Merkel hätte so wie Erdogan reagieren können:
"Ich habe dem deutschen Staatspräsidenten gesagt, dass wir seine Einmischung in
die inneren Angelegenheiten unseres Landes niemals dulden werden"
-> Zitat Erdogan
und hätte so seinem internationalen (bisher: Türkei,USA,DE) Vorgehen gegen die
Meinungs- & Pressefreiheit Paroli geboten.
Aber offenbar kommt da die prägende Zeit in der DDR bei Merkel durch.
Zuerst Merkels Handlungen bei der NSA-Affäre,nun bei Erdogan....
Am 16. April 2016 um 00:46 von miss_verstaendnis
Merkels Erwartungen an den Rechtsstaat Türkei
Unter Journalisten schürt die Entscheidung die Sorge vor mehr Unterdrückung.
Und die hätte dann Merkel zu verantworten.
Pfui Teufel.
Am 16. April 2016 um 01:05 von lenin stalin putin
Er wird schon nicht verurteilt
um 00:05 von andererseits:
"Sollte die deutsche Justiz Böhmermann wirklich verurteilen, wären die
Konsequenzen für oppositionelle und kritische Geister in der Türkei fürchterlich
..."
Da vertraue ich ganz auf das kabarettistische Fingerspitzengefühl von Herrn
Böhmermann beim Verfassen des Schmähgedichtes und die Klugheit und
Unabhängigkeit deutscher Gerichte.
Am 16. April 2016 um 01:44 von akademischer Realist
Berechtigte Sorgen oder Missverständnis?
Nun, zunächst sind die Sorgen der Journalisten berechtigt, weil sie in der Türkei
tatsächlich mit Prozessen überzogen werden. Erdogan kann jetzt seinen Prozess in
Deutschland dagegenhalten.
Die türkischen Journalisten können aber wie dt. Journalisten aus Deutschland über
diesen Prozess berichten. Fraglich ist nur, ob sie auch IN der Türkei darüber
berichten dürfen. Dann wird der Unterschied zum Argument der Journalisten
GEGEN Erdogan, also zu ihrem Vorteil. - Es dauert nur kurz, bis sie das erkennen
werden!
Frank Bräutigam, Rechtsexperte der ARD, hat das schon erkannt:
"Erdogan-Botschafter wird bei einem Prozess beobachten können, wie ein
Rechtsstaat funktioniert."
https://twitter.com/tagesthemen/status/721057650927144960
Erdogan erringt nur Pyrrhussiege, wenn man Böhmermanns Rechtsbeistand Dr.
Christian Schertz glauben schenkt, der die Unterlassungserklärung begründet
zurückwies.
Am 16. April 2016 um 01:45 von Amadeo
Da kann man sehen, was die falsche Entscheidung ...
von Frau Merkel angerichtet hat. Durch ihre
Zustimmung zur juristischen Verfolgung nach § 103 hat sie die mögliche Strafe für
Herrn Böhmermann von 1 Jahr auf 5 Jahre maximal
verschärft. Außerdem hat sie den Journalisten in der Türkei einen Bärendienst
erwiesen. Die Unterdrückung der Meinungsfreiheit und die Verhaftung von
unliebsamen Journalisten wird noch zunehmen, weil Erdogan sich jetzt immer auf
Frau Merkels Entscheidung berufen kann.
Am 16. April 2016 um 04:51 von spetzki
@ Hackonya1
"Kritik sollte immer sein aber alles sollte auch seine Grenzen haben und der
Böhmermann hat diese ganz klar überschritten"
Darum geht es doch gar nicht!
Böhmermann wird der Prozess gemacht, darauf hat die Kanzlerin keinen Einfluss.
Die Kanzlerin bestimmt hier nur, nach welchem Paragraphen geklagt wird:
Erdogan mit den gleichen Rechten wie jeder andere, oder Erdogan mit
Sonderrechten nach einem Uralt-Paragraphen.
Dabei ist brisant, dass im Grundgesetz steht, dass vor dem Gesetz alle Menschen
gleich sind. Das ist eine zentrale Säule jeder modernen Demokratie.
Also wie kann es sein, dass mich bleidigen viel geringere Strafen nach sich zieht
als wenn jemand Erdogan beleidigt.
Laut Grundgesetz ist Herrn Erdogans Ehre genauso viel wert wie meine und die
jedes anderen - aber heute hat Merkel anders entschieden, und das ist der Skandal!
Am 16. April 2016 um 06:02 von derKingtut
um 01:05 von lenin stalin putin
"Da vertraue ich ganz auf das kabarettistische Fingerspitzengefühl von Herrn
Böhmermann beim Verfassen des Schmähgedichtes und die Klugkeit und
Unabhängigkeit deutscher Gerichte."
Ich auch, aber warten Sie mal ab, wenn das Verfahren und das Urteil nicht dem
entsprechen, was Erdogan sich erwartet. Ein türkischer Regierungsvertreter sagte
vor ein paar Tagen, man werden genau hinschauen, wie die Gerichte in
Deutschland mit dem Fall umgehen. Das halte ich für den unzulässigen Versuch,
Einfluss auf das Verfahren zu nehmen. Eine Bundeskanzlerin mit Rückgrat hätte
dem auch energisch widersprochen.
In der Türkei ist die Lage von kritischen Journalisten äußerst prekär. Das Land
befindet sich im globalen Index der Pressfreiheit auf Platz 146 von 184! Frau
Merkel hat diesen Menschen keinen Dienst erwiesen, indem sie Erdogan's
Ersuchen stattgegeben hat, zumal die Angelegenheit ja ohnehin gerichtsanhängig
ist.
Am 16. April 2016 um 06:14 von Henoch
@Spezki Der Skandal ist die
@Spezki
Der Skandal ist die Existenz dieses Paragraphen. Ihn abzuschaffen ist Aufgabe der
Legislative. Die fehlende Gewaltenteilung ist doch, was man Erdogan vorwirft.
Gesetze müssen angewendet oder geändert werden, aber nicht beides zusammen.
Am 16. April 2016 um 06:25 von Bumblebee
@16. April 2016 um 04:51 von spetzki
Bei Ihnen klingt es so, wie wenn Herr Böhmermann schon verurteilt ist.
Das ist aber nicht der Fall. Ja der §103 gehört entfernt, da ist die Pflicht bei der
Regierung.
Und zur Urteilsfindung Böhmermann entscheiden jetzt Richter und nicht Politik!
Ich hoffe auf unsere Justiz - in erster Instanz z.B. 20 Stunden gemeinnützige Arbeit
in Flüchtlingsunterkunft - Herrn Erdogan zu milde - nächste Instanzen: Freispruch
für Herrn B. und Lehrstunde für Herrn E. aus T. in Sachen Pressefreiheit,
Unabhängigkeit deutscher Justiz ...
Aber da läuft erst mal einige Zeit durch die Eieruhr - also abwarten und hinterher
diskutieren!
Am 16. April 2016 um 06:48 von TillyBln
Der Ausverkauf hat begonnen
Ich konnte es nicht glauben als ich die Meldung hörte, dass die Bundesregierung
den Ermittlungen gegen Herrn Böhmermann stattgeben wird.
Frau Merkel hat es doch tatsächlich geschafft, dass sich die Bundesrepublik
erpressen lässt.
Verehrtes Kabinett, hängen Sie doch am besten gleich ein Schild an die
Bundesgrenzen: "Ausverkauf, nehmen Sie was Sie wollen, wir werden nicht
widersprechen"!
Ich schäme mich für Sie Frau Merkel. Das Amt der Bundeskanzlerin scheint Ihnen
über den Kopf zu wachsen.
Am 16. April 2016 um 06:55 von eltomek
wie kurzsichtig
Leider können die Anhänger von Erdogan nicht um die Ecke denken.
Verschachtelte Satire, wie bei Böhmermann, erkennen sie nicht. Die hören nur was
sie wollen oder verstehen...das Schmähgedicht als alleinstehende Satire. Was
drumherum passiert ist erkennen Sie nicht. Weil sie es nicht wollen oder können?
Am 16. April 2016 um 08:07 von da geht noch was ...
@03:10 von Hackonya1; andere Ansicht
"Böhmermann hat diese (Grenzen der Kritik) ganz klar überschritten..."
---
Das ist Ihre Meinung.
Aber viele sehen dies anders, nämlich differenziert und unter Berücksichtigung des
satirischen Kontextes.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat sich hinsichtlich einer
versammlungsrechtlichen Auflage wie folgt geäußert:
"Die Satire von Böhmermann zeichne sich durch eine distanzierende Einbettung in
einen „quasi-edukatorischen Gesamtkontext“ aus, um so die Grenzen der
Meinungsfreiheit zu verdeutlichen. Im Gegensatz dazu erfülle die isolierte
Zitierung des Gedichts die Voraussetzungen einer beleidigenden Schmähkritik.
Dies ist wohl die erste Stellungnahme eines deutschen Gerichtes (hier VG)
hinsichtlich des Böhmermann Gedicht „Schmähkritik“, das vor der türkischen
Botschaft während einer Versammlung gezeigt bzw. rezitiert werden sollte.
Quelle: http://meta.tagesschau.de/id/110639/causa-boehmermann-reaktionen-in-der-tuerkei-
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