Gemäß euronews haben in ganz Deutschland etwa 6.000 Zoll-Beamtinnen und -
Beamte Kontrollen zur Einhaltung der Regeln zum Mindestlohn durchgeführt -
mit teils erschreckenden Ergebnissen.
Die 32.000 Befragungen ergaben, dass in einem von zehn Fällen offenbar kein
Mindestlohn gezahlt wird oder dass zumindest eine weitere Überprüfung
notwendig ist.
Im Gespräch mit euronews erklärte Alwin Bogan, der Pressesprecher der
Generalzolldirektion in Bonn, dass teilweise "nur so um die 5 Euro pro Stunde"
gezahlt würden. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit 2015 und liegt aktuell
bei einem Stundenlohn von 8,84 Euro.
Laut Bogan wird vor allem im Einzelhandel und in Gaststätten der Mindestlohn
nicht gezahlt - also in Bereichen, in denen keine besonderen Sprachkenntnisse
erforderlich sind.
So werden Zimmermädchen teilweise pro Zimmer und nicht pro Stunde
bezahlt. Dann sei die Zahl der vorgegebenen Zimmer in der Arbeitszeit nicht zu
schaffen und die Frauen müssten ohne Bezahlung weiterarbeiten. Die General-
zolldirektion berichtet auch von Fällen, in denen Kellner ihr Trinkgeld abgeben
müssen und auf den Lohn angerechnet bekommen.
Die Zöllnerinnen und Zöllner führten 4.500 Geschäftsunterlagenprüfungen im
Einzelhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk,
Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungs-
gewerbe durch.
Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 172 Ord-
nungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz.
Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das Vorenthalten von Sozialver-
sicherungsbeiträgen und Leistungsmissbrauch.  Nach Angaben von Presse-
sprecher Alwin Bogan ist komplette Schwarzarbeit eher selten, er spricht mehr
von "Verschleierungsmethoden".
Quelle und gesamter Artikel siehe https://de.euronews.com/2018/09/17/statt-mindestlohn-so-
um-die-5-euro-erschreckende-ergebnisse-der-zoll-kontrollen, (17.9.2018)
Mindestlohn wird nicht eingehalten