Noch bevor das Volksbegehren gegen TTIP und CETA, die Freihandelsab-
kommen der EU mit den USA und Kanada, einem Ausschuss zugewiesen wird,
diskutieren die Abgeordneten über dessen Forderungen im Rahmen einer
Ersten Lesung im Parlament.
Exakt 562.379 Personen haben die Initiative unterzeichnet, mit 8,87% der
Stimmberechtigten – also ausreichend, um im Nationalrat behandelt zu werden
– liegt es auf Rang 11 der bisher 39 Volksbegehren in der Zweiten Republik.
Beide Freihandelsabkommen waren schon mehrmals Anlass für heftige und
kontroverse Debatten sowohl im EU-Unterausschuss und Nationalratsplenum,
zuletzt im Rahmen einer Dringlichen Anfrage am 1. Februar dieses Jahres. Es
ist daher auch am kommenden Donnerstag mit einem hitzigen Aufeinander-
prallen der unterschiedlichen Standpunkte zwischen den Parteien zu rechnen.
Die InitiatorInnen verlangen vom Nationalrat, ein Bundesverfassungsgesetz zu
beschließen, das österreichischen Organen untersagt, die Handelsabkommen
mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) oder das plurilaterale Dienstleistungs-
abkommen (TiSA) zu unterzeichnen, zu genehmigen oder abzuschließen.
In der Begründung des Volksbegehrens wird unter anderem darauf hinge-
wiesen, dass das zwischen der EU und den USA verhandelte Transatlantische
Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) nicht nur traditionelle Marktzu-
gangsvorschriften umfasst, sondern auch die Bereiche Investitionsschutz,
Dienstleistungen, öffentliche Auftragsvergaben, nichttarifäre Handelshem-
mnisse und handelsbezogene Regelungen.
Durch die vorgesehene Liberalisierung könnte die Macht internationaler
Konzerne gegenüber der Politik zum Nachteil der BürgerInnen weiter gestärkt
werden, befürchten die UnterzeichnerInnen. Zudem kritisieren sie, dass die
Europäische Kommission die Verhandlungen sowohl über TTIP als auch über
CETA hinter verschlossen Türen führt bzw. geführt hat.
Als besonders heikel werten die UnterzeichnerInnen das so genannte
„Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren“ (ISDS), das ausländischen
Investoren ermöglicht, Staaten bei internationalen Schiedsgerichten zu klagen.
Damit würden die Möglichkeiten von Demokratien beschnitten, Arbeitnehmer-
Innenrechte, Gesundheit, Umwelt oder Menschenrechte ausreichend zu
schützen, warnen sie.
Auch der Regulierungsrat, die Stillstandsklausel und die Sperrklausel sind
ihnen ein Dorn im Auge. Sei einmal ein staatliches Unternehmen wie etwa die
Stadtwerke von einem privaten Investor gekauft worden, könne es nie wieder
rekommunalisiert werden, befürchten sie.
Da es sich um ein „lebendes Abkommen“ handle, könnten die Verhandlungs-
partner von TTIP überdies Details im Nachhinein ohne demokratische Kontrolle
ausverhandeln. (Quelle: https://presseforum.at/parlament-top-im-nationalrat-am-27-april-
2017/)
Greenpeace warnt außerdem: Ein wichtiger Teil von CETA zielt auf Liberali-
sierung von Dienstleistungen ab. Dabei wird erstmals bei einem EU-Abkommen
eine „Negativliste“ verwendet.
Das bedeutet: Liberalisierungsverpflichtungen gelten grundsätzlich für alle
Sektoren, es sei denn, die Staaten nehmen explizit Bereiche aus. Die Daseins-
vorsorge, sprich Abwasser-, Abfallentsorgung & Co., sind in CETA nicht
ausgenommen ... 
Die FPÖ und Grünen sind übrigens gegen CETA, ÖVP und NEOS dafür. Die
SPÖ ist gespalten - wobei jetzt wieder kritische Stimmen in der Regierungs-
partei SPÖ lauter werden. So machte etwa der rote Abgeordnete Jürgen
Schabhüttl in ÖSTERREICH klar, dass er nicht für CETA stimmen wird ....
Mehr dazu siehe http://www.oe24.at/oesterreich/politik/Die-Gefahren-von-
CETA/279456391
sowie http://www.astrolicht.at/ceta-eu-parlament-abstimmung.htm
25.4.2017