Direkte Demokratie
Unter einer "Direkten Demokratie" versteht man eine Entscheidungsform, wo
die Staatsbürger und Wähler Entscheidungen selbst treffen und nicht über ihre
Repräsentanten (Mandatare, Wahlmänner). Die wesentlichsten Spielformen der
"Direkten Demokratie" sind Volksabstimmung, Volksbegehren und Volksbefra-
gung. Diese unterscheiden sich in der Entfaltung ihrer rechtlichen und politi-
schen Wirkung. Aber es haben auch schon einfache Unterschriftenaktionen
einiges bewegt.
Während in der Schweiz die "Direkte Demokratie" sehr stark ausgeprägt ist, so
ist sie es in Österreich in geringen Ausmaß und in der Europäischen Union
überhaupt nicht der Fall.
In der Europäischen Union herrscht die repräsentative (indirekte) Demokratie.
Die EU Bürger wählen die Mandatare zum Europäischen Parlament und die
wählen dann die Kommissionsmitglieder. Die EU Ratspräsidentschaft wird gar
nicht gewählt, kann daher auch bei schwerwiegenden Bedenken nicht
abgewählt werden.
 
Demokratie in Österreich:
Volksabstimmungen: 
Diese sind rechtlich verbindlich, d.h. der Gesetzgeber hat der Entscheidung
des Volkes zu folgen. In Österreich zum Beispiel wurde das Volk erst zweimal
zu einer Volksabstimmung gerufen. Beim Atomkkraftwerk Zwentendorf und
beim Beitritt zur Europäischen Union.
Volksbegehren
Volksbegehren sind rechtlich nicht bindend. Bei über 100.000 Unterschriften
muss das Thema der Volksbefragung aber im Parlament behandelt werden.
Immerhin sind Volksbegehren ein wichtiger Gradmesser für die Stimmungs-
lage in der Bevölkerung.
Politiker, die an die Macht wollen oder diese beibehalten wollen, kommen nicht
umhin, Volksbegehren mit breiter Unterstützung aus der Bevölkerung zu
respektieren und umzusetzen. In Österreich gab es bereits zahlreiche
Volksbegehren.
 
Volksbefragung
Volksbefragung haben zum Beispiel in Österreich keine rechtliche Auswirkung,
wenn dann nur eine politische. Gegenstand einer Volksbefragung muss eine
Angelegenheit mit gesamtösterreichischer Bedeutung sein, für deren Regelung
der Bundesgesetzgeber (Parlament) zuständig ist. Die Volksbefragung hat in
Österreich geringe Bedeutung und sie wird auch nur selten angewandt.
Die ÖVP verdreht neuerdings die Bedeutung "Direkte Demokratie" ins
Gegenteil. Sie bezeichnet nun die Wahl von Abgeordneten als eine Form der
"Direkten Demokratie". Dabei bedeutet "Direkte Demokratie", dass das Volk
Entscheidungen selbst treffen kann und diese Volksentscheide rechts-
verbindlich sind, also in den Gesetzesrang kommen.
Die Wahl von Abgeordneten ist jedenfalls Teil der "Repräsentativen
Demokratie" (Stellvertreterdemokratie). Die von der ÖVP pervertierte Form der
"Direkten Demokratie" zur Wahl von bestimmten Mandataren (im Gegensatz
zur Listenwahl einer Partei) wird erstmals bei der Gemeinderatswahl 2012 in
Innsbruck angewandt.
Demokratie in der EU
"Europäische Bürgerinitiative": EU-Politiker frotzeln Bürger
Die seit dem 1. April 2012 durch den Lissabon-Vertrag eingeführte sogenannte
"Europäischen Bürgerinitiative" hat keine rechtlich verbindliche Wirkung. D.h.
egal wie die Bürgerinitiative ausgeht, sie muß weder von den EU-Mandataren
noch von der EU-Kommission umgesetzt werden. Die "Europäische Bürger-
initiative" ist nicht viel mehr als eine Meinungsumfrage mit enorm hohen
Hürden.
So müßten 1 Million Unterstützungserklärungen mit amtlicher Bestätigung
gesammelt werden. Anschließend müssen diese 1 Million Unterstützungser-
klärungen von der EU geprüft und verwaltet werden. Aber wie gesagt sind die 1
Million Unterstützungserklärungen ohnedies "für die Fische", da das Begehren
auch mit einer Million Unterstützern von der EU-Politik nicht umgesetzt werden
muß.
Resümee: Die "Europäische Bürgerinitiative" ist daher nicht viel mehr als eine
"Volksverarschung". Die Unterzeichner sollten sich nicht allzuviel Hoffnung
machen.
  Quelle:  wien-konkret.at  (http://www.wien-konkret.at/politik/direkte-demokratie)
               dort gibt es weitere Infos zur “direkten Demokratie”