Bestseller-Autor Dr.Tassilo Wallentin schreibt dazu in der Sonntags-
Ausgabe der Kronen-Zeitung:
“Die politische Botschaft war eigentlich klar: Das Tragen der Burka im
öffentlichen Raum soll verboten sein.
Die Burka – das ist das Zeichen der Unterdrückung der Frau. Es ist ein Symbol
des politischen Islamismus und mit unseren Wertvorstellungen nicht verein-
bar.
Asylwerber sollen verpflichtet sein, die deutsche Sprache zu erlernen,
Integrationskurse zu besuchen und sich an unsere fundamentalen Werte zu
halten. Wer das nicht will, hat in Zukunft mit Konsequenzen zu rechnen.
Nach den Ereignissen der letzten Monate erscheint all das vernünftig. Unsere
Gesellschaft muss jetzt Flagge zeigen. Deutlich und unmissverständlich.
Minister Kurz stand und steht dafür.
Was dann aber Juristen des Integrationsministeriums aus dieser Botschaft
machten, verkehrte sich geradewegs zu blanken Unsinn! Um nur ja nirgends
anzuecken und keine öffentliche Kritik wegen Diskriminierung aufkommen zu
lassen, gossen sie die Forderungen des Ministers in politisch-korrektes Gut-
mensch-Blabla und lieferten dem Verfassungsdienst einen völlig verball-
hornten Entwurf zum Integrationsgesetz.
Dementsprechend unbrauchbar ist der Inhalt:
- Beim Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum wollte man unbe-
dingt Worte wie „Burka“ oder „Muslime“ vermeiden. Stattdessen spricht man
kryptisch von „Anti-Gesichtsverhüllung“ (doch das trifft die Falschen, weshalb
man nun zahlreiche Sondergesetze für Ärzte mit OP-Masken, Träger von Schi-
hauben, vermummte Cobra-Polizisten und Faschingsnarren braucht).
- Von „Integrationspflicht“ ist nun keine Rede mehr, sondern nur noch von der
„Einforderung, aktiv am Integrationsprozess teilzunehmen“ (Was auch immer
das bedeuten soll. Vermutlich nichts).
Ganz neu! Jeder Asylberechtigte soll künftig mit der Behörde einen „Integra-
tions-Vertrag“ abschließen (den wird man in den meisten Fällen wegen fehlen-
der Deutschkenntnisse von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher über-
setzen lassen müssen. Und was, wenn der Vertrag nicht eingehalten wird?
Klagt die Behörde den Asylwerber dann vor dem „heiteren Bezirksgericht“ auf
Vertragserfüllung?).
Asylwerber sollen nur zur Teilnahme von „zumutbaren Kursmaßnahmen“
verpflichtet sein. (Was bitte ist einem Asylwerber zumutbar oder unzumutbar?
Muss er mit verfeindeten Religionsgruppen nicht im selben Raum sitzen? Darf
er der Kursleiterin aus religiösen Gründen den Handschlag verweigern?)
Neu ist auch, dass das Integrationsgesetz nun den aktiven Beitrag „jeder
einzelnen Person in Österreich“ voraussetzt (womit plötzlich auch alle
Österreicher zur Integration in Österreich verpflichtet sind?).
Resümee, so Tassilo Wallentin: Der Verfassungsdienst hat den Gesetzes-
entwurf zum Integrationspaket verrissen. Der Verriss samt Gesetzesvorlage
geht nun ins Parlament. - Wie sagte Tucholsky“ Das Gegenteil von gut ist gut
gemeint“. Ein Bärendienst eben.
Quelle: Kronen-Zeitung, Ausgabe 19.3.2017