Berichte der Menschenrechtsorganisationen:
Freedom House schätzt den Katar grundsätzlich als nicht frei ein. Auf einer
Skala der politischen Rechte und Freiheitsrechte von 1 (größte Freiheit) bis 7
(geringste Freiheit) wird Katar im Bericht “Freedom in the World” als nicht
frei (6) bezüglich politischer Rechte und nicht frei (5) bezüglich Freiheits-
rechte eingestuft.
Der Jahresbericht 2010 der Organisation Amnesty International listet zahl-
reiche Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen, die in Katar im
Berichtsjahr begangen wurden:
Bürgerrechte, politische Freiheiten
Das Recht auf freie Meinungsäußerung in Katar ist eingeschränkt. Mehrere
Ausländer wurden wegen Blasphemie zu Haftstrafen von bis zu sieben Jah-
ren verurteilt. Ein Syrer, der während eines Zornesausbruchs den Islam
beleidigte, weil sein Guthaben auf dem Mobiltelefon erloschen war, wurde
ausgewiesen.
Frauen werden im Alltag weiterhin benachteiligt, sie erhalten nicht genügend
Schutz bei häuslicher Gewalt und Scheidungen sind erschwert.
Die Entschädigungszahlungen sind zugunsten der Männer ausgerichtet. Beim
Tod einer Frau ist nur halb so viel Entschädigung zu entrichten, wie beim
Tode einer männlichen Person.
Erhebt eine Frau Anzeige wegen einer Vergewaltigung, riskiert sie eine
Haftstrafe aufgrund des gleichzeitig stattgefundenen außerehelichen
Geschlechtsverkehrs.
Über 80 Prozent der Bevölkerung von Katar sind Ausländer. Deren
Ausbeutung und Missbrauch sind an der Tagesordnung. Besonders weibliche
Angestellte weisen ein stark erhöhtes Risiko zur Gefährdung auf, von körper-
licher Gewalt bis zum sexuellen Missbrauch durch den Arbeitgeber.
Zahlreichen Ausländern wird der Erwerb der katarischen Staatsbürger-
schaft verweigert. Damit fehlt diese Menschen ein Recht auf einen Arbeits-
platz, eine Gesundheitsversorgung und den Aufenthalt in Katar. Nur die
rund 200.000 Personen zählende katarische Bevölkerung besitzt ein
Wahlrecht. Politische Parteien sind nicht zugelassen.
Homosexualität ist in Katar verboten und wird mit bis zu fünf Jahren
Gefängnis bestraft.
Die Katarer haben grundsätzlich Zugang zum Internet, der allerdings
gewissen Einschränkungen und Zensur unterliegt. Pornografische
Darstellungen und islamkritische Inhalte werden blockiert.
Grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen
Alkoholkonsum ist in der Öffentlichkeit nicht gestattet und in diesem
Zusammenhang wurden mehrere Ausländer mit Peitschenhieben bestraft.
Katar behält die Todesstrafe bei, vor allem wegen Spionage oder anderen
Bedrohungen gegen die nationale Sicherheit. Der Religionsaustritt gilt auch
als ein Kapitalverbrechen, aber es sind keine Hinrichtungen für diesen
bekannt.
Quelle: Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte_in_Katar)
dort gibt es weitere Quellenangaben, Stand Juni 2017