Anhängige Korruptionsverfahren in Österreich
Die Tiroler Tageszeitung hat sich die Mühe gemacht eine Zusammenstellung der
anhängigen Korruptionsfälle in Österreich aufzulisten:
Anklagen gegen: Ernst Srasser, Causa Telekom, Causa Constantia/Immofinanz, Alfons
Mensdorff-Pouilly
Urteile (noch nicht rechtskräftig): Uwe Scheuch, Causa Birnbacher, Hypo Alpe Adria III
Freispruch aufgehoben, neuer Prozess: Franz Koloini, Hypo Alpe Adria II oder Styrian
Spirit.
Ermittlungsverfahren: Causa Grasser/Buwog, Eurofighter, Grippemasken
(Ermittlungsverfahren gegen die seinerzeitige ÖVP-Gesundheitsministerin Maria Rauch-
Kallat), Inseratenaffäre I (gegen den früheren Verkehrsminister und nunmehrigen Kanzler
Werner Faymann (SPÖ) sowie den früheren Kabinettschef und jetzigen Staatsanwalt Josef
Ostermayer (SPÖ), Inseratenaffäre (gegen Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich
(VP)); Causa Meinl; Causa Dörfler und Co (Die Untreue-Ermittlungen (Wahlbroschüre)
gegen den Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK), Landesrat Harald Dobernig
(FPK), Uwe Scheuch (FPK) und Stefan Petzner (BZÖ) stehen laut Auskunft der
Staatsanwaltschaft knapp vor dem Abschluss). Kommunalkredit, Hypo, Volksbank; Causen
Raich und Switak.
Korruptionsschaden: Der wirtschaftsliche Schaden aufgrund von Korruption betrug in
Österreich im Jahr 2011 27 Milliarden Euro (3400 Euro pro Person). Zu diesem Ergebnis
kommt die Studie des Wirtschaftswissenschaftlers Friedrich Schneider von der Johannes-
Kepler-Universität Linz.
Quelle: http://www.wien-konkret.at/politik/korruption/
Warum gibt es gerade in Österreich so viel Korruption?
Auf “Wien-konkret” werden als mögliche Ursachen angeführt:
* keine echte Gewaltenteilung zwischen Politik - Staatsanwaltschaft -
Gerichtsbarkeit. Alle wichtigen Institutionen werden von SPÖ & ÖVP dominiert.
* Intransparenz von Zahlungsvorgängen bei Parteien, Vereinen, staatsnahen
Firmen, Ehefrauen und Ehemänner von Abgeordneten.
* nicht-öffentliche Jahresabschlüsse bei Parteien
* kein Anfütterungsverbot für Abgeordnete
* Aufsichtsbehörden, die ihren Job nicht ausreichend erfüllen
* Staatsanwälte, die Akten im Schrank "vergessen"
* lange Verfahrensdauer bei Staatsanwaltschaft und Gericht, bei der vieles in
Vergessenheit gerät oder verjährt.
* Gerichte, die nur sanfte Urteile aussprechen und statt Haftstrafen eine
elektronische Fussfessel für zu Hause aussprechen.
Als Vorbild in der Korruptionsbekämpfung kann man mittlerweile die Ukrainie (!)
sehen. Da müssen Abgeordnete und ihre Familienmitglieder alle Einnahmen und
Ausgaben offenlegen =
Durchbruch bei der Korruptionsbekämpfung in der Ukraine: Neues Gesetz verpflichtet
Regierungsangestellte zur Offenlegung ihrer Einnahmen und Ausgaben. Gemäss dem
neuen Gesetz zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption, das von der Werchowna
Rada (dem ukrainischen Parlament) verabschiedet wurde, sind Regierungsangestellte und
ihre nächsten Familienangehörigen jetzt dazu verpflichtet, ihre Einnahmen und - noch
wichtiger - alle
Ausgaben offenzulegen, die ihre Einnahmen übersteigen. Die Erklärungen müssen in
der offiziellen Presse veröffentlicht werden.
Der Entwurf des Antikorruptionsgesetzes wurde im letzten Jahr vom ukrainischen
Präsidenten vorgelegt und entspricht den Anforderungen der Konvention der
Vereinten Nationen gegen Korruption, des Strafrechtsübereinkommens über
Korruption des Europarates und des Zivilrechtsabkommens über Korruption des
Europarates.
Ab jetzt müssen Regierungsangestellte ihr monatliches Einkommen sowie die gesamten
Jahreseinkünfte einschliesslich von im Ausland erzielten Einkünften deklarieren. Ferner
müssen die Mitglieder der staatlichen und regionalen Regierungen sowie ihre nächsten
Verwandten, also Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Grosseltern, Enkel,
Adoptiveltern und -kinder etc., ihre Vermögenswerte einschliesslich Immobilien,
Bankkonten, Firmenkapital, Informationen zu bestehenden Darlehen etc. offenlegen.
Das beschlossene Gesetz wird am 1. Juli 2011 in Kraft treten, der entsprechende Artikel
über Finanzkontrolle erlangt zum 1. Januar 2012
Anmerkung von Wien-konkret: In Österreich kann ein Beamter oder Parlamentarier die
Korruptionsgelder mühelos über einen Familienangehörigen abwickeln. In der Ukraine ist
das jetzt verboten und aufgrund der Offenlegungspflicht auch öffentlich nachvollziehbar.
Damit ist die Ukraine in Bezug auf Korruption sauberer als Österreich !!!!!