Das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen
über Klimaänderungen (kurz: Kyoto-Protokoll, benannt nach dem Ort der
Konferenz Kyōto in Japan) ist ein am 11. Dezember 1997 beschlossenes
Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention der Vereinten
Nationen (UNFCCC) mit dem Ziel des Klimaschutzes.
Das am 16. Februar 2005 in Kraft getretene Abkommen legt erstmals völker-
rechtlich verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen in den
Industrieländern fest, welche alshauptsächliche Ursache der globalen
Erwärmung angesehen werden.
Bis Anfang Dezember 2011 haben 191 Staaten sowie die Europäische Union
das Kyoto-Protokoll ratifiziert.
Die USA sind dem Protokoll übrigens nie beigetreten, und Kanada hat am 13.
Dezember 2011 seinen Ausstieg aus dem Abkommen bekannt gegeben.
Das Protokoll sieht vor, den jährlichen Treibhausgas-Ausstoß der
Industrieländer innerhalb der sogenannten ersten Verpflichtungsperiode
(2008–2012) um durchschnittlich 5,2 Prozent gegenüber dem Stand von 1990
zu reduzieren.
Für Schwellen- und Entwicklungsländer sind keine Reduktionsziele beziffert.
Auf der Konferenz der Vertragsstaaten im Dezember 2007 auf Bali hatten die
Vertragsstaaten einen Fahrplan für Verhandlungen über eine potenzielle, 2013
beginnende zweite Verpflichtungsperiode vereinbart. Nachdem weder in Bali
noch auf den Folgekonferenzen etwa 2009 in Kopenhagen darüber Einigung
erzielt werden konnte, einigten sich die Staaten auf der UN-Klimakonferenz in
Durban auf eine solche zweite Verpflichtungsperiode.
Deren Ausgestaltung (einschließlich neuer Reduktionsziele und einer Laufzeit
entweder bis Ende 2017 oder Ende 2020) sollte auf der UN-Klimakonferenz in
Katar 2012 beschlossen werden.
Dort einigte man sich auf eine geplante Verlängerung des Kyoto-Protokolls
(„Kyoto II“) bis 2020. Strittig sind vor allem der Umfang und die Verteilung der
künftigen Treibhausgas-Reduktionen, die Einbindung von Schwellen- und
Entwicklungsländern in die Reduktionsverpflichtungen sowie die Höhe der
Finanztransfers.
Die Zunahme von Treibhausgasen in der Atmosphäre ist überwiegend auf
menschliche Aktivitäten zurückzuführen, insbesondere auf das Verbrennen
fossiler Brennstoffe, Viehhaltung und Rodung von Wäldern.
Die im Kyoto-Protokoll reglementierten Treibhausgase sind: Kohlenstoffdioxid
(CO2, dient als Referenzwert), Methan (CH4), Distickstoffoxid (Lachgas, N2O),
teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFCs), perfluorierte
Kohlenwasserstoffe (FKW/PFCs) und Schwefelhexafluorid (SF6); explizit
ausgeschlossen sind diejenigen Treibhausgase, die bereits durch das
Montreal-Protokoll (Schutz der Ozonschicht) reguliert sind.
Bislang konnte das Abkommen nur wenig am allgemeinen Wachstumstrend
dieser wichtigsten Treibhausgase ändern. Die Emissionen von Kohlenstoff-
dioxid und Lachgas steigen weiter an; so war der CO2-Ausstoß 2013 der
höchste bisher bestimmte.
Der Ausstoß von Methan und verschiedenen Kohlenwasserstoffen hat sich aus
anderen Gründen stabilisiert, so etwa durch den Schutz der Ozonschicht
infolge des Montreal-Protokolls.
Verlängerung des Kyoto-Protokolls bis 2020
Gegenwärtig wird über die Zukunft des Kyoto-Protokolls verhandelt. Im
Zentrum stehen die Auseinandersetzungen um ein Nachfolgeprotokoll, das
weiter reichende Reduktionsverpflichtungen mit einer größeren Zahl an
verpflichtend teilnehmenden Staaten verbindet. Die Verhandlungen werden
hauptsächlich auf den jährlich stattfindenden UN-Klimakonferenzen geführt.
Auf der UN-Klimakonferenz auf Bali 2007 wurde vereinbart, bis zur UN-Klima-
konferenz in Kopenhagen 2009 eine Nachfolgeregelung für das 2012 auslauf-
ende Kyoto-Protokoll zu verabschieden. Dies kam nicht zustande. Auch in
Kopenhagen konnte nur ein Minimalkonsens ohne verbindliche Reduktions-
ziele gefunden werden ("Copenhagen Accord").
In der Folge lehnte Japan eine Verlängerung des Kyotoprotokolls ab und
erklärte 2010, man stünde nicht für eine zweite Verpflichtungsperiode zur
Verfügung.
Kanada ging noch einen Schritt weiter und gab am 13. Dezember 2011 seinen
Ausstieg aus dem Abkommen bekannt. Hintergrund dieser Entscheidung ist
die Steigerung der kanadischen Treibhausgasemission in den letzten Jahren,
die hohe Strafzahlungen nach sich ziehen würde. Ob es sich bei diesem Schritt
um erste Auflösungserscheinungen des internationalen Klimaregimes oder
lediglich um eine konsequente Handlung der seit Mai 2011 amtierenden
konservativen Regierung handelt, ist derzeit noch unklar.
Auch die Zukunft des Kyoto-Protokolls galt folglich weiter als ungewiss. Dies,
obwohl sich die Staatenvertreter auf der UN-Klimakonferenz in Durban 2011
einigten, das Kyoto-Protokoll zunächst mit einer zweiten Verpflichtungsperiode
zu verlängern.
Ziel ist es, dass die Unterzeichnerstaaten bis 2020 ihre Emissionen an
Treibhausgasen um 25 bis 40 Prozent reduzieren. Für ihren Reduktionsbeitrag
sollen die beteiligten Industriestaaten bis Mai 2012 Vorschläge einreichen.
Die Reduktionsbeiträge und die Dauer der zweiten Verpflichtungsperiode
(entweder bis Ende 2017 oder bis Ende 2020) sollten auf der 18. UN-Klima-
konferenz in Katar entschieden werden. Dort einigte man sich auf Druck des
Gipfelgastgebers auf eine Fortführung des Kyoto-Protokolls („Kyoto II“) bis
2020.
An der zweiten Verpflichtungsperiode werden Australien, die 27 EU-Länder
sowie weitere europäische Staaten teilnehmen, die für ca. elf bis 13 Prozent
des weltweiten CO2-Ausstoßes verantwortlich sind – Russland, Kanada, Japan
und Neuseeland erklärten ihren Austritt. Deutsche Medien bezeichneten das
Ergebnis als einen „Mini-Kompromiss“.