Schluss mit dem Wirrwarr in Sachen Wohnungsmiete – das fordert die SPÖ
und hat nun den Entwurf für ein neues, vereinfachtes Mietrecht vorgelegt.
Demzufolge soll in allen Wohnungen, die mindestens 20 Jahre alt sind, bei
Neuvermietungen der monatliche Basiszins 5,50 Euro pro Quadratmeter
ausmachen, mit Zu- und Abschlägen für Lage und Ausstattung.
Ausgangspunkt für die Berechnung des Mietzinses soll eine sogenannte
Normwohnung sein.
Die von der SPÖ vorgeschlagene "Normwohnung" mit durchschnittlicher
Ausstattung und Lage soll im Gesetz festgelegt werden. Bei schlechter oder sehr
schlechter Lage soll es 5 bzw. 10 Prozent Abschlag geben, bei guter oder sehr
guter Lage entsprechend hohe Zuschläge, wie die SPÖ- Bautensprecherin Ruth
Becher im Ö1- "Morgenjournal" sagte. Abschläge gäbe es etwa auch beim Fehlen
einer Küche oder Kochnische bzw. eines Aufzugs ab dem 2. Stock.
Neu errichtete Wohnungen sollen in den ersten 20 Jahren zu einem freien Mietzins
vermietet werden können, nach Ablauf von 20 Jahren soll aber nur noch ein
Regelmietzins verlangt werden dürfen. Der soll sich nach einem Basismietzins-
system errechnen - orientiert an den Einkommen, damit die Mieten leistbar seien,
so die SP- Argumentation.
Wohnkosten, also Miete samt Heiz- , Warmwasser- und Energiekosten, sollen
nicht mehr als 25 Prozent eines durchschnittlichen Haushaltseinkommens
ausmachen. 2011 hat dieses bei unselbstständig Erwerbstätigen 1.544,08 Euro
netto pro Monat betragen (bzw. 2.070,25 Euro brutto), 2012 waren es laut Statistik
Austria (samt aliquotem Urlaubs- und Weihnachtsgeld) im Durchschnitt 1.781,-- 
Euro netto monatlich.
Der Basismietzins von 5,50 Euro pro Quadratmeter soll in ganz Österreich
gelten und die "mietrechtliche Normwohnung" darstellen.
Normwohnung muss Internetanschluss haben
Weil das heutzutage als üblich anzusehen sei, müsse eine Normwohnung auch
Anschlüsse für Telefon, TV, Internet, Geschirrspül- oder Waschmaschinen
enthalten. Zudem müsse sie in einem "ordnungs- und zeitgemäßen Zustand" sein,
nicht nur in einem "brauchbaren". Schönheitsfehler oder kleine Bagatellschäden
soll es aber schon geben dürfen.
Spürbare" Geldstrafen für zu teure Mieten
Wenn die Miete 25 Prozent oder mehr über dem gesetzlich zulässigen
Hauptmietzins liegt, soll es "spürbare" Geldstrafen geben, da nur das eine
wirksame Maßnahme gegen Missbräuche sei. Diese Strafen sollen für die
Unterstützung sozial bedürftiger, obdach- oder wohnungsloser oder
armutsgefährdeter Personen verwendet werden, so der Plan.
Mit Fristverträgen soll es weitgehend aus sein:
"Um leistbares Wohnen sicherzustellen und letztendlich auch Rechtssicherheit für
die Mieter zu schaffen, ist es notwendig, dass befristete Mietverhältnisse nicht
mehr die Regelmietverhältnisse darstellen und Befristungen nur mehr im
Eigenbedarfsfall des Vermieters zulässig abgeschlossen werden können."
4.12.2014
Gesamter Artikel siehe:
http://www.krone.at/Politik/SPOe_will_Mietberechnung_mit_Normwohnung_regeln-
5.50_Euro_Basiszins-Story-430047