Angesichts der durch die Panama-Papiere aufgeflogenen Steuerhinterziehung
über Briefkastenfirmen flammt die Kritik an der ebenso vagen wie breiten
Definition von Geschäftsgeheimnissen erneut auf. Ein solches ist laut Richt-
linienentwurf gegeben, wenn eine Firma beliebige interne Vorgänge oder
Techniken, Akquisitionen etc. zum "Trade Secret" erklärt, sofern diese (noch)
nicht-öffentlich sind. Erklärtes Ziel dabei ist es, auch Personen die in "gutem
Glauben" handeln, verklagen zu können.
Nach Ansicht aller Kritiker wird durch diesen Ansatz ein mächtiges Instrument für
Konzerne konstruiert, um nicht nur gegen Wirtschaftsspione, sondern vor allem
gegen Whistleblower und Journalisten vorzugehen. Am 26. April beginnt in
Luxemburg der Prozess gegen den Urheber der "LuxLeaks". Mitangeklagt ist
jener Journalist, der die Informationen als erster verbreitet hatte. Die aktuelle
"Trade Secrets"-Rіchtlinie ist frontal gegen diese Art von Aufdeckungsarbeit
gerichtet, konzipiert wurde sie auch nicht von der Kommission, sondern von
Baker & McKenzie, der weltgrößten Wirtschaftsanwaltskanzlei ...