Das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG)
ist seit 1. Jänner 2015 in Kraft und setzt jene EU-Richtlinie um, mit der den
Erfahrungen der Bankenkrise Rechnung getragen werden soll.
Der “Standard” schreibt dazu: “Ziel ist die Sanierung bzw. geordnete Abwick-
lung von Kreditinstituten, Finanzholdings u. ä. - und zwar dergestalt, dass nicht
nur der Staat/Steuerzahler zur Kassa gebeten wird. Gläubiger können zur
Kassa gebeten, ihre Forderungen "geschnitten" werden (Bail-in).
Voraussetzung für eine Abwicklung ist der wahrscheinliche Ausfall des
Instituts und öffentliches Interesse daran, dass selbiger eben nicht eintritt. Als
nationale Abwicklungsbehörde wurde die FMA installiert, sie kann auch
"Frühinterventionsmaßnahmen" setzen, etwa wenn sich die Finanzlage einer
Bank drama-tisch verschlechtert. Da kann die FMA die Geschäftsführer
abberufen und neue bestellen, oder einen vorläufigen Verwalter einsetzen.
Zu den Instrumenten, die den Abwicklern an die Hand gegeben werden, zählen
Unternehmensverkauf, die Bildung sogenannter Brückeninstitute und die
Auslagerung von Vermögenswerten.
Zentraler Punkt sind aber die Bail-in-Regeln. Die FMA kann die Schulden
"herabschreiben" oder in hartes Eigenkapital umwandeln. Aber nur, wenn das
Institut sonst "nicht existenzfähig ist" oder zwecks Überlebens "eine außeror-
dentliche finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln" bräuchte.
Bei der Gläubigerbeteiligung gibt es eine Reihung gemäß "Verlusttragungs-
kaskade". Bestimmte Forderungen sind vom Bail-in ausgenommen, etwa
gesicherte Einlagen oder die Forderungen der Beschäftigten. Die Grenze beim
Hair-Cut: Die Gläubiger dürfen nie schlechtergestellt werden als beim Konkurs.
Sollten trotz Gläubigerbeteiligung noch Kosten übrigbleiben, springen die
Banken gemeinsam ein. Sie müssen neuerdings einen Abwicklungsfonds
dotieren.
Die Passage, dass nicht nur Banken gemäß BaSAG abgewickelt werden
können, sondern auch die Abbaueinheit Heta, hatte erst in letzter Minute
Eingang ins Gesetz gefunden.”
Quelle und gesamter Artikel siehe: http://derstandard.at/2000012314950/Heta-wird-abgewickelt-
die-Glaeubiger-muessen-bluten