Die Regierungsparteien haben im Parlament am 14.6.2018 einen Initiativantrag
für flexiblere Arbeitszeiten eingebracht. Dieser sieht vor, dass es auf freiwi-
lliger Basis möglich sein soll, dass ab Jänner 2019 erlaubt ist, dass Beschäf-
tigte täglich bis zu zwölf Stunden zu arbeiten.
Das bedeutet: die tägliche Arbeitszeithöchstgrenze soll nun - bei freiwilliger
Gleitzeit - auf zwölf Stunden angehoben werden können - fünfmal pro Woche
bei gleich bleibendem “Regelungsregime”.
Nicht übertragbare Gleitstunden werden am Ende der Gleitzeitperiode wie bis-
her mit Zuschlag - Zeit oder Geld je nach Vereinbarung - vergütet.
Ausnahmemöglichkeiten von der Wochenend- und Feiertagsruhe soll es maxi-
mal viermal im Jahr geben, allerdings nicht an vier aufeinanderfolgenden
Wochenenden.
Die mehrmalige Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben und Zeitschulden
in den jeweils nächsten Durchrechnungszeitraum soll durch Kollektivvertrag
ermöglicht werden.
Neben leitenden Angestellten sollen übrigens auch „sonstige Personen mit
selbstständiger Entscheidungsbefugnis“ sowie „Familienangehörige“ (Eltern,
Kinder, Ehegatten, Partner, Lebensgefährten) vom Geltungsbereich der
Arbeitszeitregeln ausgenommen werden (Anmerkung: was diese Formulierung
genau bedeutet, wissen wahrscheinlich nur die Politiker und diverse “Arbeitgeber”...) .
Darüber hinaus wird im Tourismus die tägliche Ruhezeit für alle Betriebe mit
geteilten Diensten von elf auf maximal acht Stunden verkürzt. Das bedeutet,
zwischen Dienstende und Arbeitsbeginn in der Früh müssen künftig nur noch
acht Stunden liegen. Geteilte Dienste im Gast-, Schank- und Beherbergungs-
gewerbe bedeuten, dass die Tagesarbeitszeiten durch eine mindestens drei-
stündige Pause unterbrochen sind.
Diese Verkürzung der Ruhezeiten soll innerhalb von vier Wochen und besten-
falls innerhalb der Saison ausgeglichen werden, wenn nicht, soll sie finanziell
abgegolten werden. Weiters soll - nicht nur im Tourismus - die maximal mög-
liche Arbeitszeit pro Tag auf zwölf Stunden erhöht werden, Arbeitnehmer sol-
len bei „überwiegend persönlichem Interesse“ ein Ablehnungsrecht gegen die
elfte und zwölfte Arbeitsstunde bekommen.
Das 2017 entstandene Papier der Sozialpartner, das von Gewerkschaftsseite
am Ende aber NICHT akzeptiert wurde, sah laut ORF ursprünglich eine Erhö-
hung der gesetzlichen Normalarbeitszeit von acht auf zehn Stunden pro Tag
vor.
Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf laut den ÖVP-FPÖ-Plänen wie
bisher 48 Stunden nicht überschreiten. Keine Änderungen soll es bei den
Zuschlägen geben.
Quelle und gesamter Artikel: http://orf.at/stories/2442891/2442892/