ARD-Reporter Holger Romann schreibt dazu: "Flüchtlingslager auf europäi-
schem Boden" - das zentrale Element des Brüsseler Gipfelbeschlusses - ist in
sieben trockenen Zeilen versteckt. Und dieses EU-Beamten-Kauderwelsch gilt
es erst einmal zu entschlüsseln. So ist zum Beispiel nicht ohne Weiteres er-
sichtlich, ob diese Camps - an anderer Stelle wird etwas blumig von "regiona-
len Anlande- oder Ausschiffungsplattformen" gesprochen - geschlossen und
womöglich bewacht sein werden.
Sammelstellen auf "freiwilliger Basis"
Liest man weiter, klärt sich das Bild zumindest teilweise: Ziel der Sammel-
stellen, die "auf freiwilliger Basis" und unter tatkräftiger Beteiligung der EU-
Partner entstehen sollen, ist es nämlich, die Menschen zu registrieren und
ihren rechtlichen Status zu ermitteln, und zwar in einem "schnellen und
sicheren Verfahren".
Diese Prüfung solle gleichzeitig dazu dienen, zwischen tatsächlich Schutz-
bedürftigen und irregulären Migranten zu unterscheiden, sagt das Papier.
Letztere würden "zurückgeschickt". Garantieren lässt sich das nur, wenn
niemand das Lager so einfach betreten oder verlassen kann. Dies wirft wie-
derum juristische und humanitäre Fragen auf, weshalb der grüne EU-Abge-
ordnete Sven Giegold auch von einem "Rechtsbruch mit Ansage" spricht.
Wahrscheinlich in nationaler Regie
Betrieben werden die Zentren höchstwahrscheinlich in nationaler Regie,
unterstützt vom europäischen Asylbüro EASO, der Grenzschutzagentur
Frontex und dem Flüchtlingshilfswerk UNHCR.
So wie das bei den sogenannten Hotspots auf Sizilien, in Süditalien und auf
den griechischen Inseln schon jetzt der Fall ist.
Diese Hotspots dürften sich auch relativ leicht in Flüchtlings- und Transit-
zentren umwandeln lassen, was die Frage nach den Standorten beantwortet.
Dem Hauptankunftsland Italien wurde aber grundsätzlich zugesagt, dass es
auch in anderen EU-Mitgliedstaaten Aufnahmelager geben soll.
Solidarität und Freiwilligkeit
Zum Aspekt Kontrolle kommt der Aspekt Solidarität, auf den besonders Italiens
neuer Regierungschef Giuseppe Conte gepocht hat und über den in der EU
schon so lange gestritten wird.
Personen, die nach internationalem Recht Anspruch auf Schutz haben, sollen
künftig auf andere EU-Länder verteilt werden - sei es im Rahmen eines Umsied-
lungsprojekts ("Resettlement"), sprich eines UN-Flüchtlingskontingents, sei es
nach einer auf EU-Ebene vereinbarten Quote ("Relocation"), wie sie im Herbst
2015 festgelegt wurde.
Wichtig ist: Auch hier herrscht das Prinzip Freiwilligkeit.
Welche Mitgliedsstaaten sich an dem Programm beteiligen werden, geht aus
der Schlusserklärung des Gipfels nicht hervor.
Vieles spricht jedoch dafür, dass zum "Kreis der Willigen" einige der 16 Teil-
nehmer des Mini-Gipfels vom vergangenen Sonntag gehören, allen voran 
Deutschland, aber auch Frankreich oder Spanien.
Wer ziemlich sicher nicht dazugehört, steht dagegen bereits fest: es sind die
sogenannten Visegrad-Staaten, die eine Verteilung von Flüchtlingen oder
Asylsuchenden aus Prinzip ablehnen. Ungarn, Polen, Tschechien und die
Slowakei.
29.6.2018
Quelle und gesamter Artikel: http://www.tagesschau.de/ausland/eu-fluechtlingszentren-101.html
Was sind “zentrale Sammelstellen”
      für Bootsflüchtlinge?