„Listig in die Irre geführt“
Der „Standard“ hatte zuletzt aus der Klageschrift gegen die Bayern zitiert.
Demnach fühle sich Österreich „falsch informiert, wenn nicht sogar listig in die
Irre geführt“. Die Bayern hätten den Kapitalbedarf der Hypo zu niedrig ange-
geben und nicht aufgeklärt, dass ihre Refinanzierung gemäß Eigenkapital-
ersatzrecht „von einer Rückzahlungssperre erfasst war“. Dazu gibt es aller-
dings bereits Klagen und Gegenklagen, denn die Bayern werten das Geld als
Kredit.
Hätte die Republik gewusst, wie es um die Hypo wirklich steht, hätte sie
bestimmte Bedingungen im Notverstaatlichungsvertrag „niemals akzeptiert“.
Kippen will man etwa das Zustimmungsrecht der Bayern zu Abspaltungen
sowie die Garantie der Republik für BayernLB-Kredite, hieß es im „Standard“.
Die Republik argumentiert, sie hätte die Hypo angesichts der Zahlungsunwillig-
keit der Deutschen und angesichts der Pleitegefahr sowieso verstaatlicht - aber
die Bayern hätten mehr zahlen müssen. Laut „Standard“ rechnet Österreich
vor, dass man bei der Verstaatlichung von einem Kapitalbedarf von 2,1 Mrd.
Euro ausgegangen sei. Die Bayern zahlten 825 Mio. Euro ein, das sind 40
Prozent.
Tatsächlich habe der Kapitalbedarf laut Republik aber 10,85 Mrd. Euro betragen
- und das hätten die Bayern gewusst. 40 Prozent davon entsprechen 4,34 Mrd. -
abzüglich der bezahlten 825 Mio. bleiben 3,515 Mrd. Euro, die die Bayern nach-
zahlen sollen. Die BayernLB weist die Vorwürfe zurück, die Republik habe in
der Klage keinen einzigen Beweis für den behaupteten „Wissensvorsprung“
angeboten. Dass eine Hypo-Pleite die Bayern 8,2 Mrd. Euro gekostet hätte und
daher „keine realistische Option gewesen wäre“, das habe sich für die
Republik erst später „erhellt“, heißt es in der Klage.
(Quelle und gesamter Artikel: http://orf.at/stories/2268540/2268449/)