Die FMA werde wegen des Haircuts nicht mit Gläubigern verhandeln, sagten
die FMA-Vorstände Klaus Kumpfmüller und Helmut Ettl laut ORF. Die FMA als
Abwicklungsbehörde werde auf Basis der Daten der neuen Überprüfung die
Lücke feststellen und beziffern. Daran werde die Gläubigerbeteiligung
errechnet und mit Bescheid verfügt.
Auch die staatliche „Bad Bank“ Heta darf nicht in Verhandlungen mit
Gläubigern eintreten und auch keine Anleihen zurückkaufen. Die FMA
begründet das mit dem Gebot der Gläubigergleichbehandlung. In der Sphäre
außerhalb der FMA und der Heta dürfen solche Verhandlungen freilich geführt
werden. Dazu wird auch auf die Gesetze des Marktes verwiesen, die Titel
würden ja gehandelt.
Gläubiger müssen sich gedulden
Durch die neu verfügten Prüfungen werden die Gläubiger voraussichtlich erst
im kommenden Jahr erfahren, wie hoch der Schuldenschnitt ausfällt. Auch
eine Insolvenz des Instituts zu einem späteren Zeitpunkt sei noch nicht vom
Tisch, hieß es seitens der FMA. In diesem Fall könnten die Verluste der
Gläubiger noch höher ausfallen.
Kumpfmüller geht davon aus, dass die Finanzlücke unterhalb der im Heta-
Asset-Screening errechneten Worst-Case-Summe von 7,6 Mrd. Euro liegen
wird. „Es ist für jeden Beobachter ein Mysterium, was hier passiert“, sagte
FMA-Kochef Helmut Ettl mit Blick auf das Finanzloch. Bisher hat das Debakel
rund um die Hypo Alpe-Adria den Steuerzahler rund 5,6 Milliarden Euro
gekostet.
FMA sieht keine Gefahr für andere Banken
Von der beschleunigten Abwicklung der Hypo-„Bad Bank“ Heta geht laut ORF
aus Sicht der Abwicklungsbehörde FMA keine Gefahr für die anderen Banken
aus - auch nicht für die anderen Landeshypothekenbanken.
Länder, Investoren und Banker fürchten hingegen wegen Nachschusspflichten
der Hypos bzw. der Länder für Heta-Schulden sowie direkter Abschreibungen
auf Heta-Bonds eine „Ansteckung“.
Quelle und gesamter Artikel: ORF (http://orf.at/stories/2268540/2268542/)