Von 75 politischen Dissidenten, die nach ihrer Inhaftierung 2003 zu
28 Jahren Haft verurteilt wurden, saßen 2008 noch 55 in den Gefängnissen,
unter schlechter medizinischer Versorgung und unter Misshandlungen leid-
end.
Mitte 2010 erreichte die Katholische Kirche in Kuba unter Verhandlungs-
führung von Kardinal Jaime Ortega die Zusage der kubanischen Regierung,
alle bis dahin verbliebenen 52, von Amnesty International als gewaltfreie
politische Gefangene geführten Häftlinge freizulassen.
Bis Ende 2010 kamen 41 politische Gefangene frei. Bis auf einen wurden
alle zusammen mit den engsten Familienangehörigen nach Spanien aus-
gewiesen, welches sich zur Aufnahme der Dissidenten bereit erklärte.
Ende März 2011 wurden die restlichen Gefangenen der im Rahmen des
Schwarzen Frühlings 2003 festgenommenen Gruppe der 75 freigelassen.
Zwei von ihnen wurde gestattet, in Kuba zu bleiben.
Am 24. Dezember 2011 kündigte Präsident Raúl Castro eine Amnestie an,
die rund 3000, vor allem nicht politische Gefangene betreffen sollte.
Seitdem setzt die kubanische Regierung verstärkt auf Kurzfestnahmen von
Regierungsgegnern. Fünf von Amnesty International als gewaltfreie
Gewissensgefangene anerkannte politische Gefangene wurden im Januar
2015 entlassen, drei davon auf Bewährung. Ein politischer Gefangener saß
zu dieser Zeit noch seine einjährige Haftstrafe wegen „öffentlicher Störung“
ab. Die Repressionen gegen Oppositionelle gingen jedoch weiter.
Unabhängige Journalisten und Menschenrechtsaktivisten werden regel-
mäßig belästigt, eingeschüchtert und vorübergehend festgenommen. Es wird
von Misshandlungen durch Fußtritte und Schläge berichtet.
Die Haftbedingungen sind hart und führen zum Teil zu körperlichen Prob-
lemen bei den Häftlingen.
Oppositionelle werden darüber hinaus regelmäßig sogenannten Actos de
Repudio ausgesetzt. Dabei zieht ein organisierter Mob vor dem Haus des
Oppositionellen auf und beschimpft ihn und seine Familie stundenlang und
lautstark als „Würmer“ (spanisch: gusanos) und Verräter. Teilweise geht
dies bis zur straffreien Zerstörung von Eigentum der Betroffenen.
Der institutionelle Rassismus des früheren Kubas wurde nach dem Sieg
der Revolution abgeschafft. Jedoch wurden rassistische Denkweisen und
latente Benachteiligung des schwarzen Bevölkerungsteils seitdem nicht
überwunden. In prestigeträchtigen Führungspositionen oder in Jobs, welche
Deviseneinkommen versprechen, beispielsweise im Tourismus, sind Weiße
überproportional vertreten. Auch bei der Zulassung für privates Kleinge-
werbe oder bei Geldüberweisungen von emigrierten Verwandten im
Ausland sind Schwarze indirekt benachteiligt.
Seit Ende 2007 wird vereinzelt öffentliche Kritik an den Zuständen gedul-
det. So hatte Raúl Castro, damals noch Interimsstaatschef, dazu aufgerufen,
über die zukünftige Entwicklung des Landes zu diskutieren, die Kubanerin
Yoani Sánchez berichtet in einem Blog aus Kuba öffentlich über die
Alltagsprobleme der Kubaner.
Dennoch habe sich die Menschenrechtssituation gemäß Amnesty Internat-
ional in einer Stellungnahme vom August 2013, in der sie fünf neue Kuba-
ner als gewaltlose Gewissensgefangene benannte, unter Raúl Castro nicht
signifikant verbessert.
Die namentlich bekannten politischen Gefangenen stellten nur „die Spitze
des Eisberges“ alltäglicher staatlicher Repressionen dar. Die einzige positive
Ausnahme sei das im Januar 2013 in Kraft getretene Migrationsgesetz,
welches nun auch Regierungskritikern das Reisen ins Ausland erlaube.