Entscheidung im Fall Assange Der vier
Jahre alte Haftbefehl bleibt
16.07.2014
Der europäische Haftbefehl gegen WikiLeaks-Mitbegründer Julian Assange bleibt
bestehen. Ein schwedisches Gericht lehnte den Antrag von Assanges Anwalt
Thomas Olsson auf eine Aufhebung des Haftbefehls wegen sexueller Delikte ab.
Damit ist ein Ende des Asyls von Assange in der ecuadorianischen Botschaft in
London weiter nicht absehbar.
Assange wird vorgeworfen, sich im August 2010 an zwei schwedischen Frauen
sexuell vergangen zu haben. Der Australier bestreitet die Taten. Er lebt bereits seit
zwei Jahren in der ecuadorianischen Botschaft in London. Sollte Assange das
Botschaftsgelände verlassen, droht ihm die umgehende Festnahme.
Assange ist nicht bereit, für eine Befragung nach Schweden zu kommen. Er
befürchtet, von dort an die USA ausgeliefert wird, wo er wegen der Enthüllung
geheimer Dokumente als Staatsfeind betrachtet wird.
Gesamte Artikel siehe:
Doch was wird dem Internet-Aktivist eigentlich genau vorgeworfen?
In den Medien hört man ja kaum etwas über die Hintergründe. Zum Beispiel
darüber, dass gegen Assange bis jetzt keine Anklage erhoben wurde. Er ist
lediglich ein “Verdächtiger”, der zu einer Vernehmung in Schweden erscheinen
sollte. Und niemand, kein Land, keine Menschenrechtsorganisation, unternimmt
etwas gegen diese Ungerechtigkeit! Her einige Kommentare dazu (denen man
auch entnehmen kann, wessen “Verbrechen” Julian Assange eigentlich
beschuldigt wird ...) ...