Jedes Grundstück hat einen Ertragswert, den man kalkulieren kann. Wird der
Boden aber nicht genutzt, ist er wertlos. Diejenigen Teilnehmer am heutigen
Finanzsystem, denen jährlich so große Finanzströme in Form von Zins-
einnahmen zufließen, dass sie mit dem Ausgeben dieser Geldmassen kaum
noch hinterherkommen, legen diese permanenten Zuflüsse gerne in reale
Werte an, kaufen sich also Grundstücke, selbst wenn sie dann nur brachliegen.
Gern melden sich dann diese Personen auch noch z.B. als „Landwirt“ an, um
über die als „EU-Kommission“ bezeichnete Lobbyvertretungsbehörde Stillle-
gungsprämien für diese Grundstücke abzugreifen. Auch diese perfiden Spiele
werden im Rahmen unserer integrierten Gesamtlösung automatisch ein Ende
haben.
Im Buch „Der Währungs-Countdown“ (Andreas Popp) werden diese
Zusammenhänge schlüssig durchleuchtet und allgemeinverständlich im
Kontext erarbeitet. Vor allem aber wird auch die Lösung im bestehenden
System beschrieben, denn eine Bodennutzungsgebühr als Entschädigung an
die anderen Bewohner einer bestimmten Region verursacht im ersten Impuls
eine vermeintliche Gefahr der Ungerechtigkeit. Da viele sogenannte Eigen-
tümer ihr Land bereits ganz oder teilweise durch Arbeit oder Erbschaft
abbezahlt haben, werden sie kaum bereit sein, nun Gebühren an Nicht-
eigentümer zu bezahlen, die diesbezüglich keine Leistung oder Rechts-
grundlage vorzuweisen haben. Deshalb ist es wichtig, dass diese Eigentümer
solange von den Nutzungsgebühren befreit bleiben, bis sich der Vermögens-
wert Boden theoretisch aufgezehrt hat. Nehmen wir an, jemand verfügt über ein
„schuldenfreies“ Grundstück mit einem bestimmten Wert, dann wird diese
Summe als eine Art Guthaben zugeordnet, das sich langsam reduziert, da man
die Nutzungsgebühren jährlich abzieht. Auf der anderen Seite erhält man aber
bereits Gebühren von anderen Grundstücksnutzern, die nicht (oder noch nicht)
schuldenfrei waren.
Es geht uns darum, dass man keine rücksichtslosen Ungerechtigkeiten
vornimmt, wie sie noch immer(!) ungeklärt sind, wenn man sich z.B. die
sogenannten Zwangsenteignungen zwischen 1946 und 1949 in der sow-
jetischen Besatzungszone gegen die rechtlich einwandfreien Eigentümer
ansieht. Wesentlich ist auch, dass man das soziale Bodenrecht nicht mit einem
Pachtvertrag verwechselt, der z.B. nach 100 Jahren ausläuft und neu verhan-
delt werden muss, denn alle Menschen wollen Planungssicherheit und die wird
es geben.
Sobald man die elementar wichtigen Zusammenhänge einer neuen Boden-
rechtsordnung im Rahmen einer tatsächlichen Neuordnung verstanden hat,
erkennt man, dass dadurch niemand etwas verliert. Dies gilt sowohl für die
„Reichen“, als auch für die „Armen“. In Verbindung mit fließendem Geld wird
lediglich die weitere Umverteilung von Fleißig nach Reich gestoppt, was bei
allen(!) Wirtschaftsteilnehmern eine gravierende Erhöhung der Lebensqualität
bedeutet.