Die türkis-blaue Regierung hat am Mittwoch im Ministerrat ihr großes
"Sicherheitspaket" auf Schiene gebracht. Die Gesetzesvorhaben sehen        
unter anderem eine verstärkte Videoüberwachung im öffentlichen Raum       
und im Straßenverkehr, die Überwachung von Internet-Kommunikation     
durch staatliche Spionagesoftware, einen Neuanlauf zur Vorratsdaten-  
speicherung sowie die Registrierung von Prepaid-Handy-Karten vor.
Die meisten Maßnahmen wollte die ÖVP schon in der vergangenen Legis-
laturperiode umsetzen, was aber am Widerstand des damaligen Koalitions-
partners SPÖ scheiterte. Mit der FPÖ gibt es nun einen neuen Anlauf. Das
Paket wurde im Ministerrat befristet für fünf Jahre beschlossen und soll     
nach drei Jahren evaluiert werden.
Regierung hofft auf baldigen Beschluss im Parlament
Wie das Justizministerium am Mittwochabend mitteilte, erfolge keine weitere
Begutachtung des Pakets, da es schon unter der vorigen Regierung in Begut-
achtung geschickt worden war. Man habe die vorliegenden Stellungnahmen
sowie Expertenmeinungen einfließen lassen und das Paket entsprechend
adaptiert.
Es wird nun in den Nationalrat eingebracht und soll nach dem Wunsch der
Regierung möglichst noch im ersten Halbjahr 2018 im Parlament beschlossen
werden. Der Großteil der Maßnahmen soll mit 1. Juni in Kraft treten. Erst später
- wegen notwendiger Vorbereitungsmaßnahmen - soll die Überwachung der
verschlüsselten Nachrichten starten, voraussichtlich im Jahr 2020.
WhatsApp-Überwachung per "Bundestrojaner"
Erster Kernpunkt des Maßnahmenbündels ist die Überwachung von Mes-
senger-Diensten wie WhatsApp und Skype durch die "Remote-Installation
eines Programms auf einem Computersystem" (Stichwort: "Bundestrojaner").
Das soll zur Anwendung kommen bei mutmaßlichen Straftaten mit einer
Strafobergrenze von mehr als zehn Jahren, bei Verdacht auf terroristische
Straftaten sowie bei Straftaten mit einer Strafobergrenze von mehr als fünf
Jahren, wenn Leib und Leben und/oder die sexuelle Integrität gefährdet sind.
Anlassbezogene Datenspeicherung geplant
Als Ersatz für die von Höchstgerichten in Europa aufgehobene Vorratsdaten-
speicherung soll eine anlassbezogene Datenspeicherung in Verdachtsfällen
kommen. Konkret ist das sogenannte Quick-freeze bei Vorliegen eines An-
fangsverdachts auf bestimmte gerichtlich strafbare Handlungen vorgesehen.
Telekommunikationsfirmen können demnach beim Verdacht einer Straftat von
den Behörden angewiesen werden, Daten zu speichern - und zwar bis zu zwölf
Monate lang. Sollte sich der Anfangsverdacht nicht erhärten, soll die Anord-
nung zur Datenspeicherung außer Kraft treten und der Verdächtige über den
Vorgang informieren werden müssen.
Audio- und Videoüberwachung
Weiters sollen die Behörden  Zugriff auf die Video- und Tonüberwachung aller
öffentlichen und privaten Einrichtungen, denen ein öffentlicher Versorgungs-
auftrag zukommt (Verkehrsbetriebe, Flughäfen, Bahnhöfe), bekommen. Für die
Aufnahmen soll eine vierwöchige Speicherpflicht gelten.
Damit gibt es eine zentrale staatliche Kontrolle aller öffentlichen Plätze und des
dortigen Lebens.
Ausgebaut werden sollen "Kennzeichenerkennungssysteme". Damit sollen auf
den Straßen bei jedem Auto der Lenker, das Kennzeichen sowie Marke, Typ
und Farbe erfasst werden. Freiwillig von Privaten überlassene Bild- und Video-
daten sollen für alle sicherheitspolizeilichen Zwecke verwendet werden dürfen.
Handy-Ortung mit IMSI-Catchern
Ebenfalls geregelt wird der Einsatz von IMSI-Catchern. Diese Geräte verhalten
sich gegenüber dem Mobiltelefon wie eine Funkzelle (Basisstation). So ist es
möglich, Handys ohne Mitwirkung des jeweiligen Netzbetreibers zu lokali-
sieren. Gesprächsinhalte sollen allerdings nicht abgehört werden, was Kriti-
ker jedoch befürchteten.
Anonyme Prepaid-Karten sollen der Vergangenheit angehören. Ab 2019 soll
jeder Kauf einer SIM-Karte mit der Registrierung der Identität einhergehen.
Briefgeheimnis soll gelockert werden
Vorgesehen ist weiters eine Lockerung des Briefgeheimnisses. Die Beschlag-
nahmung von Briefen ist zulässig, wenn sie zur Aufklärung einer vorsätzlich
begangenen Straftat, die mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist,
erforderlich ist.
Bisher war die Voraussetzung, dass der Beschuldigte wegen einer vorsätz-
lichen, mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohten Tat in Haft ist oder
eine Vorführung oder Festnahme deswegen angeordnet wurde.
Argumentiert wird das mit der Bekämpfung des Handels mit im sogenannten
Darknet angebotenen Suchtmitteln, der zunehmend über Versand von Briefen
stattfinde.
Im Paket ebenfalls vorgesehen ist, dass Polizeieinsätze, die vorsätzlich oder
mutwillig falsch ausgelöst wurden, künftig vom Verursacher zu bezahlen sind.
Quelle und gesamter Artikel: http://www.krone.at/1647046
22.2.2018