Am 20.9.2016 begann der lange erwartete Monster-Prozess gegen den
Amokfahrer Alen R. (27), der bei seiner Terrorfahrt durch Graz am 20. Juni
2015 drei Menschen getötet und Dutzende verletzt hatte. Hier ein Rück-
blick...
Rund 60 Journalisten haben sich für die Verhandlung akkreditiert, etwa 30 TV-
Stationen sind laut kleinezeitung.at vertreten. 62 weitere Plätze stehen im Großen
Schwurgerichtssaal für Zuhörer zur Verfügung. Das Gericht ist aber für einen weit
größeren Ansturm gerüstet: Die Verhandlung wird live in einen zweiten Gerichts-
saal übertragen.
Gerichstprozess (20. - 29.9.2016):
Die erste große Überraschung bei diesem Prozess war das Erscheinungsbild
des Täters, der fast nicht wiederzuerkennen ist: weißer Anzug, helle Haare,
Brille. Anscheinend will er sich als “armes Opfer” und “Unschuldslamm”
darstellen. Tatsächlich gibt er bei seiner Befragung an - zur großen Verwunderung
und teilweise auch Empörung der Anwesenden im Gerichtssaal - selbst ein Opfer
zu sein ...
Gleich zu Prosessbeginn wurde auch bekannt, dass der Angeklagte unter
Medikamenteneinfluss steht/stand ...
Laut zweier psychiatrischer Gutachten wird Alen R ja als paranoid und
schizophren eingestuft...
Allerdings, diese Einstufung basiert offenbar
nur auf einem “Verdacht”, wie bereits am Anfang des Prozesses klar wird ...
Eines steht fest: wie unschuldig sich Alen R. nun auch gibt: in der Vergangenheit
war er extrem gwalttätig. Und möglicherweise hatte er auch Kontakte zu
Islamisten.
Allerdings war seine Kindheit schrecklich und grauenvoll, seine Eltern bekannt
und gefürchtet wegen ihrer Bösartigkeit. Was einerseits die extreme Gewalttätig-
keit und etwaige Radikalisierung von Alen R. erklären könnte. Aber auch Schizo-
phrenie (gespaltene Persönlichkeit, “Besessenheit”) und hochgradige psychi-
sche Gestörtheit wären aufgrund seiner traumatischen Kindheit durchaus mög-
lich ...
Und: Alen R. und seine Eltern sollen schon jahrelang amtsbekannt gewesen
sein - liegt also auch ein Versagen der Behörden vor?
Und warum wird der islamistische Hintergrund der Tat verheimlicht .... ?
Vielleicht auch deshalb das stark veränderte Aussehen des Angeklagten?
Wenn man seine traumatische Kindheit in Betracht zieht, hat Alen R. allerdings
vielleicht doch nicht ganz unrecht, wenn er sich auch selbst als “Opfer” sieht ...
Rückblick auf die Amokfahrt am 20.6.2015 ...
Urteil (noch nicht rechtskräftig):
29.9.: Die Laienrichter (Geschworenen) entschieden, dass Alen R. zurech-
nungsfähig war, obwohl zwei von drei Psychiatern anderer Meinung gewesen
waren. Alen R. wird zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für
geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Der bekannte Gerichtspsychiater Reinhard Haller sieht im Urteil der Geschwor-
enen eine teils problematische Entscheidung und Mängel beim Prozess, indem zu
wenig dargelegt wurde, warum die Gutachter glauben, dass Alen R. schizophren
ist. Denn dies sei eigentlich erwiesen. Außerdem wurde vor Gericht - und auch in
den Medien - zu wenig auf die Umstände der Kindheit des Angeklagten einge-
gangen. Breit und ausführlich wurden jedoch im Gerichtssaal die Schrecken und
Gräuel der Amokfahrt dargelegt. Ausschlaggebend für das Urteil waren aber viel-
leicht auch die Aussagen seiner Ex-Frau, die glaubte, dass Alen R. alles nur
“spiele” ...
Vielleicht hätte der Prozess doch nicht in Graz stattfinden sollen ...
Die Verteidigerin des Angeklagten, Liane Hirschbrich, kündigte eine Nichtig-
keitsbeschwerde an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das
Urteil nicht rechtskräftig.
Rückblick auf den Gerichtsprozess ...