Am 04. Dezember 2015 um 18:53 von Jon Do
Wenn man bedenkt, daß die Pariser Angreifer....
praktisch alle polizeibekannt waren, viele davon in Frankreich geborene Franzosen,
sich bereits durch eine große Menge an aufgeflogenen Plots bei allen relevanten
Stellen verdächtig gemacht hatten, auf diese Weise sogar ganz ohne VDS, anlaßlose
Bürgerüberwachung, Terrorgesetze, Fluggastdatenweitergabe etc. ganz legal und
gezielt überwacht werden hätten können....
http://www.nytimes.com/2015/12/01/
world/europe/how-the-paris-attackers-
honed-their-assault-through-trial-
Angesichts dieser Tatsachen kann man nur folgern, daß die allgemeine anlasslose
Volkstotalüberwachung, zu der nun auch diese Fluggastdaten-Komplettüberwachung
gehört, nur der Konditionierung und Entrechtung des allgemeinen Volkes und der
unbescholtenen Bürger gelten soll. Die Politiker wissen schon, was sie tun, und
warum sie es tun ...
Ein weiterer Sargnagel in der EU und ein weiterer Grund, diese inzwischen
vollumfänglich abzulehnen.
Am 04. Dezember 2015 um 19:00 von Strandy
Kreditkartenummer gehört nicht dazu!
Ich habe keine Kreditkarte und darüber bin ich sehr froh. Wenn ich mal fliege, was
sehr selten ist, zahle ich bar oder im voraus durch Überweisung. Eigentlich meine ich
auch, dass die Kreditkarte die Ermittlungsbehörden und zuvor die Sammel- und
Speicherungstelle (n) absolut nichts angeht.
Hier werden demokratische und persönliche Grundrechte veletzt und leider kann und
sollte man nicht alles mit Sicherheit rechtfertigen. Handynummer falls vorhanden
sollte da auch nicht drunter fallen.
Gegen eine Speicherung, dass der betreffende Passagier da oder dorthin geflogen ist,
habe ich nichts einzuwenden, aber diese Daten sollten nach 6 Monaten absolut
gelöscht werden und das muss in einer Demokratie leider überwacht werden da ich
dem Staate hier nicht allzuviel Vertrauen entgegen bringe.
Ja - Sicherheit geht vor, aber eben kurzfristig - also 6 Monate, aber nicht in alle
Ewigkeiten.
Fast 100 Prozent der Menschen sind keine Terroristen und keine Polizeibehörde darf
Sie zu diesen machen!
Am 04. Dezember 2015 um 19:19 von Odin-HH
waren bekannt,...aber keine Euro-Pol-Daten (hallo Dänemark) oder französische
Vorratsdatenspeicherung hat die Ermordung von 140 wehrlosen Menschen verhindert.
Die Fluggastdatenspeicherung ist nur wieder Ausdruck für die hemmungslose
Datensammelwut der EU-Institutionen, für ihren Allmachtswahn.
In Brüssel (Molenbeek) wuchs der Terror ungehindert, also in direkter Nachbarschaft
der allwissenden EU-Kommission. Und, war das etwa nicht lange bekannt ???
Dass die paranoiden USA darauf bestehen, wird sicherlich seinen Grund, vielleicht
sogar seine Berechtigung, haben.
Es ist lächerlich anzunehmen, dies würde Flüge sicherer machen, wenn mittlerweile
(fast) jeder in die Gepäckabfertigung oder auf`s Rollfeld gelangt, wie nun einige Tests
gezeigt haben.
Schweden sind 14.000 Flüchtlinge weggelaufen, Deutschland weiß über mindestens
100.000 rein gar nichts, aber die EU will bzw. "muss" wissen, was die Europäer auf
Flügen verspeisen und wie die KK-Nr. lautet.
Am 04. Dezember 2015 um 20:06 von Resistance1405
@ Cebulon (19:20): das hier ist dreist von den Innenministern!
Denn bei n-tv.de heißt es:
https://tinyurl.com/pf4kzvk
n-tv.de: EU-Staaten wollen Fluggastdaten speichern
Ursprünglich sollte das Passagierregister nur internationale Flüge in die und aus der
EU erfassen.
Dass hier ist absolut dreist und gehört rigoros auf internationale Flüge raus aus der
EU und rein in die EU begrenzt!! Hier versuchen die Innenminister wieder, uns Bürger
zu verarschen und die TOTALÜBERWACHUNG hintenrum einzuführen!!
Und von daher sage ich ehrlich, dass dieser Schmarrn hier:
Hinzu kommen Angaben zum Gepäck. Schneider sagte, innereuropäische Flüge und
Charterflüge sollten ebenfalls umfasst sein.
absolut wieder rausgestrichen gehört!
Innerdeutsche und innereuropäische Flüge gehen diese Ermittler gar nichts an!! Da
haben die ihre Nasen rauszuhalten!!
Am 04. Dezember 2015 um 20:10 von Leser60
Offenbar sind europäische Ureinwohner inzwischen Bürger 2. Klasse und im
Grundsatz suspekt:
- Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten
- Verschärfung des Melderechtes
- Registrierung aller Hotelübernachtungen
und nun auch noch die Überwachung der Flugreisen.
Aber, wenn man ohne Paß über die Grenze kommt, dann ist man willkommen.
Am 04. Dezember 2015 um 20:12 von Resistance1405
Wenn dann NUR für AUßEREUROPÄISCHE Passagiere!
wenn überhaupt irgendwas gespeichert wird, dann allerhöchstens Daten von
AUßEREUROPÄISCHEN Passagieren und dann allerhöchstens diese Daten von denen:
-> Tag des Fluges (Datum)
-> Namen von außereuropäischen Passagieren
Aber alle anderen Daten von denen gehen uns NICHTS an (Steuernummer,
Sozialversicherungsnummer, Krankenversicherungsnummer, Rechnungsnummer,
sonstige Daten)!
Darüber hinaus: diese Erfassung von innereuropäischen Flügen verstößt gegen
Artikel 7 und Artikel 8 sowie Artikel 54 EU-Grundrechte-Charta sowie gegen Artikel 30
der UN-Menschenrechts-Charta und gegen etliche Artikel aus dem UN-Zivilpakt. Das
ist rigoro zu streichen.
Außerdem können die Fahnder gerne erfasste Daten bei Europol und bei Interpol
abfragen! Dazu müssen wir hier KEINE neue Vorratdatenspeicherung machen, die eh
NICHTS bringt und versagt hat.
Ergo: Speicherung auf AUßEREUROPÄISCHE Passagiere beschränken!
Quelle: http://meta.tagesschau.de/id/106028/fluggastdaten-sollen-sechs-monate-gespeichert-
werden