Autonome Region Kurdistan
Die Autonome Region Kurdistan (kurdisch ‏ههرێمی کوردستانHerêmî
Kurdistan, arabisch ‏إقليم كردستان العراقIqlīm Kurdistān al-Irāq) im
Norden des Irak ist dessen einzige parlamentarisch-demokratische
autonome Region.
Die Hauptstadt und größte Stadt Kurdistans ist Arbil ...
Das kurdische Gebiet wurde 1970 nach dem Märzmanifest zwischen
dem damaligen Vizepräsidenten des Irak Saddam Hussein und den
Vertretern der kurdischen Parteien unter der Führung Molla Mustafa
Barzanis als Kurdische Autonome Region gegründet. Im Jahr 2005
erfolgte die Umbenennung in Autonome Region Kurdistan. Die
Autonome Region Kurdistan führt eine eigene Regierung mit Parlament
und hat neben eigenen Streitkräften, den Peschmerga, eine eigene
Flagge, Verfassung und Hymne.
Das Gebiet der autonomen Region Kurdistan liegt im Norden des Iraks
und grenzt an drei Staaten: im Westen an Syrien, im Norden an die
Türkei und im Osten an den Iran. Die nördlichste Stadt der Region ist
Zaxo, die östlichste und gleichzeitig südlichste Halabdscha und die
westlichste Dohuk ...
Das Autonomieabkommen vom 11. März 1970 sah eine Region von
etwa 37.000 km² vor, die die Provinzen Arbil, Dohuk und As-Sulai-
maniyya umfasste. Die heutige Größe der autonomen Region liegt bei
etwa 40.000 km². Tatsächlich aber sind etwa 78.000 km² unter
kurdischer Kontrolle.
Landschaft
Die Region Kurdistan ist ein Gebirgsland. Im Nordosten befindet sich
das Zāgros-Gebirge, mit dem Berg Cheekha Dar (3.611 m), dem
höchsten Punkt des Irak. Viele Flüsse fließen durch die Berge,
überwiegend vom Nord nach Süd und teilweise auch vom Ost nach
West. Die wichtigsten Flüsse sind der Große Zab wie auch der Kleine
Zab. Der Große Zab entspringt in der südöstlichen Türkei, fließt durch
die autonome Region und mündet in den Tigris. Am Großen Zab liegt in
745 m Höhe die Shanidar-Höhle, die durch amerikanische Ausgrabun-
gen von Neandertaler-Überresten internationales Ansehen erlangte. Der
Kleine Zab entspringt im nordwestlichen Iran und mündet ebenfalls in
den Tigris. In der Nähe der kurdischen Stadt Ranya befindet sich der
Dukandamm mit dem Dukansee, dem größten See der autonomen
Region Kurdistans.
Klima
In der Kurdistan Region herrscht ein semiarides Klima. Die Sommer
sind niederschlagslos und heiß, bis auf die Gebirgsregionen. Dort ist es
aufgrund der Vegetation und den Flüssen kühl und teilweise auch
regenreich. In den Gebirgsregionen hingegen herrscht kaltes und
regenreiches Klima. Im Frühling blüht die Fauna der gesamten Region
auf.
 
Bevölkerung
Die Bevölkerung besteht hauptsächlich aus Kurden. Araber sind vereinzelt
vertreten, ebenso Turkmenen und Assyrer. Das kurdische Sorani und Kurmandschi
sind die Amtssprachen und gleichzeitig die Sprachen, die in der Bevölkerung am
meisten verwendet werden. Arabisch ist vereinzelt auch vertreten. Die
Regionalverfassung garantiert den Minderheiten einen freien Gebrauch ihrer
Muttersprache.
Religion
Die Mehrheit der Bevölkerung sind sunnitische Muslime. Daneben gibt es
Minderheiten, die größtenteils von Jesiden, Juden, Christen und Aleviten vertreten
werden. Diese Minderheiten können ihre Religion frei ausleben, was im restlichen
Irak überwiegend nicht der Fall ist. Zahlreiche Anschläge auf Kirchen und
kirchliche Einrichtungen außerhalb des Kurdengebiets sorgten für eine Flucht der
christlichen Minderheiten in die autonome Region. Die Jesiden, deren
Hauptsiedlungsgebiet sich in Sindschar befindet, flüchteten aufgrund der Irakkrise
2014 ebenfalls in die Kurdistan Region.
Geschichte
2003 beteiligten sich die Kurden am Irakkrieg und konnten so ihren Einfluss und
damit die Region vergrößern. Heute gehören auch Teile der Gouvernements
Diyala, Kirkuk und Ninawa in diese Region.
Autonomie ab 1991
Nach dem zweiten Golfkrieg 1991 und der Errichtung der nördlichen
Flugverbotszone hatte Bagdad erneut keine Kontrolle mehr über die kurdische
Region einschließlich der Städte. Die im Waffenstillstandsabkommen von 1991
vorgesehene symbolische Stationierung kleiner Einheiten leichtbewaffneter
irakischer Polizisten kam wegen Widerstandes seitens der Kurden und der USA
nicht zustande.
Am 4. Oktober 1992 deklariert das Parlament den „Föderalen Teilstaat Kurdistan“.
Die Rivalität der KDP und PUK über die Verteilung der Einnahmen aus dem
Grenzhandel führte 1994 zu einem bewaffneten Konflikt zwischen beiden, der
sogar soweit ging, dass die KDP Saddam Hussein um Hilfe bat, um ihren Gegner,
die PUK, aus Arbil zu vertreiben. Das tat Saddam Hussein 1996 auch. Der Konflikt
endete erst mit dem Abkommen von Washington im September 1998.
In der neuen Verfassung des Irak wurde der Status der Region anerkannt und ihr
volle Souveränität zugesichert. Der Status und die endgültige Größe der autonomen
Region sollen in den nächsten Jahren geklärt werden. Am 30. Januar 2005 fanden
auch Wahlen zum neuen kurdischen Parlament statt. Am 13. Juni 2005 wurde nach
monatelangen Verhandlungen über die Art und Besetzung des Präsidentenamtes
das Parlament in Arbil zusammengerufen und Masud Barzani zum Präsidenten der
Region gewählt.
Das Parlament hat weitgehende Rechte. So darf kein Soldat der irakischen Armee
ohne Erlaubnis in die kurdischen Gebiete. Die Mannschaftsstärke der Armee der
Kurden, der Peschmerga, wird auf 110.000 beziffert. Sie hingegen darf im
Gegenzug auch im übrigen Irak operieren, wo sie zum Beispiel in Mossul und
Kirkuk die US-Truppen unterstützt.
Verhältnis zur Türkei
Der Nordirak ist seit dem zweiten Golfkrieg 1991 ein Rückzugsgebiet der PKK.
Die Türkei besteht seit Jahren darauf, dass die Verantwortlichen vor Ort die PKK
bekämpfen sollen. Die USA und die kurdische Regierung kamen dem nicht nach.
Nach dem das türkische Parlament in einer Resolution im Oktober 2007 dem
Militär freie Hand gab, wurden PKK-Stellungen im Dezember 2007 mehrmals mit
Flugzeugen und Kanonen bombardiert. Dieser Konflikt schadet den Beziehungen
zwischen der Türkei und der Regionalregierung und könnte unter Umständen
eskalieren.
Seit 2013 hat sich die Lage weitestgehend verbessert. Die kurdischen PKK-
Kämpfer in der Türkei zogen sich im selbem Jahr in den Nordirak zurück. Die
Friedensverhandlungen zwischen der PKK und Türkei dauern immer noch an.
Auch die wirtschaftlichen Beziehungen haben sich derweil enorm verbessert. Viele
Waren werden nun aus der Türkei in die Region exportiert. Im Gegenzug wird
Erdöl über die im Jahre 2013 gebaute Öl-Pipeline in die Türkei gepumpt.
Durch den Vormarsch der IS-Dschihadisten und dem Ausbruch der Irakkrise 2014
konnten die Kurden viele der von ihnen beanspruchten Gebiete einnehmen. Dies
wurde durch den Rückzug der irakischen Armee möglich. So kam die ölreiche
Stadt Kirkuk im Juli 2014 unter kurdische Kontrolle.
Der Streit zwischen Arbil und Bagdad über nicht umgesetzte Volkszählungen,
Referenden und Probleme mit den Ölverkäufen verschärfte sich dadurch. Masud
Barzani gab die Ausarbeitung eines Referendums über die Unabhängigkeit der
kurdischen Region in Auftrag. Dadurch erhöhte sich der Druck auf Premierminister
Maliki.
Politik
Verfassung
Im Rahmen der neuen irakischen Verfassung verabschiedete das
Regionalparlament den Entwurf einer Regionalverfassung. Die Verfassung fordert
das Selbstbestimmungsrecht der Kurden, wie es im Vertrag von Sèvres und im 14-
Punkte-Programm von Woodrow Wilson festgeschrieben worden ist. Die
Verfassung unterstreicht auch, dass die Region (das osmanische Vilayet Mossul)
ohne Einverständnis der Bevölkerung an den Irak angeschlossen wurde. Der
Entwurf umfasst 160 Artikel, deren wichtigste die folgenden sind:
-
Art. 1: Die Kurdistan Region als Teil der Bundesrepublik Irak, wird ein
mehrparteiliches, demokratisches, parlamentarisches und republikanisches
politisches System besitzen.
-
Art. 2: Die Kurdistan Region umfasst in den Grenzen von vor 1970 die
Provinzen Sulaimaniyya, Arbil, At’Tamim und Dohuk und die Distrikte
Akrê, Şeyhan, Sincar aus der Provinz Ninava und die Distrikte Chanaqin und
Mandali der Provinz Diyala und den Distrikt Badra aus der Provinz Al-
Wasit.
-
Art. 3: Die Souveränität liegt beim Volk und wird durch sie legitimiert.
-
Art. 4: Die Bevölkerung der Region besteht aus Kurden und den
Minderheiten (Turkmenen, Assyrern und Arabern) und die Verfassung
erkennt ihre Rechte an.
-
Art. 5: Arbil ist die Hauptstadt der Region.
-
Art. 6: Zusätzlich zu der Fahne der Bundesrepublik Irak wird die Region
eine eigene Fahne besitzen.
-   Art. 7: Die Amtssprache ist Kurdisch.
-
Art. 41: Bevor der Ministerpräsident sein Amt antritt, muss er folgenden Eid
leisten: Ich schwöre bei Gott, dass ich die Rechte und Interessen des Volkes
schützen, die Verfassungen der Bundesrepublik Irak und der Region
beachten und mein Amt rechtschaffen, objektiv und ernsthaft führen werde.
-
Art. 75: Ohne Einverständnis des kurdischen Parlamentes, kann die
Verfassung des Irak nicht geändert werden. Bei Zuwiderhandlungen wird
das Volk der Kurdistan Region von ihrem Recht auf Selbstbestimmung
Gebrauch machen.
Kurdistan im Nordosten
   des Irak
Flagge von Kurdistan 
    Wappen von
      Kurdistan 
Der große Zab in Kurdistan
(Quelle: Wikipedia, jamesdale10)
 
Canyon (Gebirge) im Nordosten Kurdistans
          (Quelle: Wikipedia, Jim Gordon)
 
Dokan- oder Dukansee bei Sulaimanya,
der zweitgrößten Stadt Kurdistans
      (Quelle: Wikipedia, Saschwar)
Kurdischer Soldat einer Spezial-
einheit während der Operation
"Iraqi Freedom" in der Nähe
  Duhoks (August 2005)
 (Quelle: Wikipedia, Eric Draper) 
US-Präsident George W. Bush
und Masud Barzani, Präsident der
Autonomen Region Kurdistans im
Weißen Haus im Jahr 2005.
Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklopädie
             (dort gibt es weitere Quellenangaben)