Griechische Staatsschuldenkrise -
           Daten und Fakten sowie Ursachen
                      und Hintergründe
Die griechische Staatsschuldenkrise ist eine Haushalts- und Staatsschulden-
krise der Republik Griechenland, die spätestens seit 2010 auch in der breiten
Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Offiziell hat Griechenland im Februar 2015
etwa 315 Milliarden Euro Staatsschulden; zudem hat das Land noch „Neben-
Kredite“ in Höhe von etwa 163 Milliarden Euro, darunter Kredite im Rahmen
des Zahlungsverkehrssystems TARGET2. 
Sie war bis 2009 von dem damaligen Ministerpräsidenten Kostas Karamanlis
bzw. seiner Regierung (bis 2007 Regierung I, ab dann Regierung II) verschleiert
worden, indem man Wirtschaftsdaten bzw. Statistiken schönte bzw. verfäl-
schte ...
Die griechische Schuldenkrise wirkt sich neben Griechenland auch auf die
Eurozone der Europäischen Union aus (Eurokrise).
Der Staatshaushalt Griechenlands weist strukturell ein krisenhaft hohes jähr-
liches Defizit (Nettoneuverschuldung) auf. Der Staat gibt also mittel- oder lang-
fristig deutlich mehr aus als er einnimmt. Das Haushaltsdefizit überschreitet
seit vielen Jahren deutlich den in den EU-Konvergenzkriterien vereinbarten
Grenzwert von maximal drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).
Der Schuldenstand lag schon 2001 beim Beitritt zur Eurozone mit einem Wert
von 103,7 % über dem in den EU-Konvergenzkriterien vereinbarten Grenzwert
von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und stieg von 100,0 Prozent im Jahr
2005 jedes Jahr weiter an. 
Im April 2010 verdichteten sich die Anzeichen, dass es der Regierung nicht
gelingen werde, fällige Kredite zurückzuzahlen. Um einen Staatsbankrott zu
vermeiden, beantragte Griechenland am 23. April 2010 offiziell EU-Hilfe und
sagte im Gegenzug Spar- und Konsolidierungsbemühungen zu.
Griechenland befand sich ab dem Jahr 2008 in einer Rezession und hat bis
2013 ungefähr 26 % seines preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts eingebüßt.
2014 ergab sich ein minimales Plus von 0,4%. 
Zur Reduzierung der Schuldenquote erließen die Gläubiger im März 2012
Griechenland im Rahmen eines Schuldenschnitts einen Teil der Schulden (im
Rahmen des „zweiten“ Hilfspakets)...
Was waren aber nun die Ursachen für griechische Staatsschuldenkrise ...
Welche Maßnahmen wurden zur Krisenbewältigung ergriffen?
Maßnahmen der EU, der EZB und des IWF
Nachdem Griechenland offiziell im April 2010 EU-Hilfe beantragt hatte, wurden
von der Europäischen Union (EU), der Europäischen Zentralbank (EZB) und
dem Internationalen Währungsfonds (IWF) in Übereinkunft mit der griechi-
schen Regierung am 2. Mai 2010 ein erstes Hilfspaket (englisch: Loan Facility
Agreement) beschlossen. Dieses erste Rettungspaket enthielt Hilfen in Form
von Krediten und Bürgschaften.
Das zweite Paket wurde im Februar / März 2012 beschlossen und enthielt
neben Krediten und Bürgschaften durch den europäischen Rettungsfonds
EFSF unter anderem eine Reduzierung der Kreditzinssätze und eine Umschul-
dung (letztendlich ein Schuldenerlass). An der Umschuldung beteiligten sich
auch private Gläubiger.
Nach Angaben der EU-Kommission im April 2012 erhielt Griechenland während
der Krise insgesamt vom Ausland Hilfen in Höhe von 380 Mrd. Euro in Form
von Beihilfen, Krediten und Schuldenerlass durch private Gläubiger. Der
Betrag entspräche 177 % des Bruttoinlandprodukts oder 33.600 Euro je
Einwohner.
Globalisierungskritiker warfen den für die Konzipierung und die Durchführung
der Hilfspakete Verantwortlichen vor, „Hunderte Milliarden an öffentlichen
Geldern eingesetzt [zu haben], um Banken und andere Finanzakteure und vor
allem deren Eigentümer vor den Folgen der von ihnen verursachten
Finanzkrise zu retten“. Anstatt der griechischen Bevölkerung zu helfen, kämen
die Maßnahmen vielmehr Finanzinstituten und Spekulanten zugute.
Eine 2013 von Attac Österreich durchgeführte Recherche ergab, dass aus dem
Rettungsprogramm für Griechenland „mindestens 77,12 % der Programmmittel
direkt (über Bankenrekapitalisierung) oder indirekt (über Staatsanleihen) an
den Finanzsektor“ geflossen waren.
Rechtliche Grundlage der EU- und IWF-Hilfen
Die Nichtbeistands-Klausel der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
(EWWU), des Art. 125 AEU-Vertrag schließt die automatische Haftung der
Europäischen Union sowie der Mitgliedstaaten für Verbindlichkeiten anderer
Mitgliedstaaten aus. Die Nichtbeistandsklausel schließt jedoch, wenigstens
nach aktueller Deutung, nicht die freiwillige Übernahme von Schulden durch
andere Staaten (Bailout) aus.
Der Internationale Währungsfonds IWF mit Sitz in Washington hat die Aufgabe
die internationalen Finanzmärkte zu stabilisieren.
Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklopädie,
              dort gibt es weitere Quellenangaben